Sie sind in: Startseite Aktuelles Aus Gesellschaft und Politik Kassen erstatten rezeptfreie Arzneien

Aktuelles

Apothekerin übergibt Arzneimittel an Kunden.

Bewahren Sie Quittung und Privatrezept gut auf, wenn Sie sich den Preis für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen möchten.
© ABDA

Do. 19. Januar 2012

Selbstmedikation: Krankenkassen dürfen Kosten erstatten

Gesetzlich versicherte Verbraucher können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob sie auch rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke erstattet. Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Ob überhaupt und in welchem Umfang einzelne Krankenkassen von diesem Recht der Satzungsänderung Gebrauch machen, muss jede Kasse selbst entscheiden. Bislang nutzen Kassen dieses Wettbewerbsinstrument noch kaum.

Anzeige

Laut Neuregelung dürfen nur solche Arzneimittel erstattet werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen hat. Weiterhin nicht erstattet werden dürfen zum Beispiel Lifestyle-Medikamente wie bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel. Gesetzmäßig erstattet werden dagegen auch bislang schon rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch die "Ausnahmeliste" des GBA enthält schon seit Jahren erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

Je nach Kasse und Satzung könnte eine Rückerstattung so ablaufen: Der Patient legt in der Apotheke ein Privat- oder Grünes Rezept seines Arztes vor und bezahlt das rezeptfreie Medikament. Später reicht er das Privat- oder Grüne Rezept und die Quittung aus der Apotheke jeweils im Original in der Geschäftsstelle seiner Kasse ein. Die Kasse erstattet dann die gesamten Kosten für bestimmte Präparate wie beispielsweise homöopathische Arzneimittel oder einen Teil bis zu einem Höchstbetrag. Da die Regelung neu ist, sind verschiedene Rückerstattungsmodelle vorstellbar.

ABDA

Der aponet.de-Newsletter

Sie interessieren sich für aktuelle Gesundheits-Nachrichten? Probieren Sie das kostenfreie Newsletter-Abonnement von aponet.de und verpassen Sie keine Meldung mehr.

Gesellschaft und Politik

Aktuelle Meldungen aus dieser Rubrik

WHO warnt vor neuen Viren

Generaldirektorin Margaret Chan mahnt die Mitgliedsstaaten zur Wachsamkeit.

Pfingsten: Apotheken im Notdienst

Lesen Sie hier, wie Sie die nächstgelegene Notdienst-Apotheke finden.

Neues Gutachten zu Behandlungsfehlern

Experten bestätigen 2012 fast jeden dritten Verdacht auf falsche Therapie.

Neue Apotheken Illustrierte vom 15.5.

Titelthema: Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und mit Lebensmitteln.

Brustamputation von Angelina Jolie

Aus Angst vor Krebs entschied sich die Schauspielerin zu diesem vorsorglichen Eingriff.

Erhöhte Gelbsucht-Gefahr in Ägypten

Ärzte raten Urlaubern, sich vor der Reise impfen zu lassen.

Tag des Schlaganfalls am 10. Mai

Das diesjährige Motto lautet: "Schlaganfall kann jeden treffen."

Apotheken-Notdienst an Christi Himmelfahrt

Deutschlandweit haben viele Apotheken Notdienst. aponet.de sagt, welche das sind.

Weniger FSME-Fälle, ein neues Risikogebiet

Das RKI veröffentlicht neue Daten zu der durch Zecken übertragenen Infektion.

Forscher fordern Fahrrad-Helmpflicht

Eine Helmpflicht könnte die Zahl der schwer bzw. tödlich verletzten Unfallopfer senken.

Neue Apotheken Illustrierte vom 1.Mai 2013

Titelthema: Wie Frauen Beruf und familiäre Aufgaben miteinander verbinden.

Castingshows können depressiv machen

Das hat eine Befragung von ehemaligen Teilnehmern ergeben.

Einen Überblick über alle Nachrichten bekommen Sie auf aponet.de unter Aktuelles.

Apotheke finden

Tagsüber
Notdienst
Alle Inhalte
schließen