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Empfangshalle im Flughafen

Damit es im Urlaub nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, sollten Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, einige Regeln befolgen.
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Mo. 18. Juni 2012

Starke Schmerzmittel: Was man beim Reisen beachten muss

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auf Auslandsreisen mitnehmen. Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam.

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die von einem Arzt verschrieben wurden, können bei Reisen bis zu 30 Tagen und in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden.

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Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

Es bestehen keine international einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

BfArM

Alle Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM auf ihrer Webseite zusammengestellt.

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