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Apotheker berät junge Frau.

Bisher braucht man für die "Pille danach" ein Rezept. So sei sichergestellt, dass die Frau bei einer Verhütungspanne umfassend beraten werden könne, sagt das Gesundheitsministerium.
© ABDA

Mo. 29. Oktober 2012

"Pille danach" auch ohne Rezept?

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat keine grundsätzlichen Bedenken, die sogenannte "Pille danach" aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wenn diese im Notfall zur Verhütung einer ungewollten Schwangerschaft eingesetzt werde. Die SPD-Fraktion hatte am 17. Oktober einen entsprechenden Antrag gestellt.

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Die "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) sei auch ohne ärztliche Verordnung wirksam und sicher, wenn sie in einer Apotheke mit der entsprechenden Beratung abgegeben werde, sagte der AMK-Vorsitzende, Professor Dr. Martin Schulz. Allerdings müsse es klare Vorgaben für das Alter der Frau, die Häufigkeit der Anwendung der Pille danach und den Einnahmezeitraum nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr geben. In mindestens 15 europäischen Ländern dürften LNG-haltige Präparate ohne ärztliche Verordnung in Apotheken abgegeben werden, informierte Schulz.

Die AMK betonte, dass LNG in der Einmaldosis zur Notfallkontrazeption keine Abtreibungspille sei; die "Pille danach" wirke nicht, wenn sich eine befruchtete Eizelle bereits in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet habe. Dies gelte es, sauber voneinander zu trennen. LNG muss deshalb so früh wie möglich nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen werden und wirkt nur innerhalb der ersten 72 Stunden.

Schon im Jahr 2002 hatte das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, nach der die Abgabe der "Pille danach" zu erschwinglichen Preisen und ohne Rezept ermöglicht werden sollte. Auch der zuständige Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befürwortete das, doch das Bundesgesundheitsministerium hat diese Empfehlung bisher nicht umgesetzt.

dr/PZ

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