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Junger Mann auf der Sonnenbank

Wer auf die künstliche Sonne nicht verzichten möchte, sollte sich nicht mit geringen Standards zufriedengeben.
© lunamarina - Fotolia

Mo. 30. Juli 2012

Checkliste für Solariennutzer

Ab dem 1. August 2012 gilt für Solariengeräte eine neue maximale Bestrahlungsstärke. Die Deutsche Krebshilfe begrüßt die Regelung, empfiehlt aber weiterhin, Solarien am besten gar nicht erst zu nutzen. Für diejenigen, die dennoch Sonnenstudios besuchen, gibt es hier eine Checkliste, worauf geachtet werden sollte.

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Mit der neuen Regelung darf eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschritten werden. Die Deutsche Krebshilfe weist darauf hin, dass dieser Wert allerdings immer noch der höchsten UV-Dosis entspricht, die auf der Erde gemessen werden kann: mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator. Bisher wurde diese Bestrahlungsstärke von alten Geräten zum Teil um das Dreifache überschritten, so die Deutsche Krebshilfe die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP).

Die beiden empfehlen daher, Solarien erst gar nicht zu nutzen. "Denn Tipps, wie man ein Solarium ohne mögliche spätere Schäden nutzen kann, gibt es nicht", erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der ADP. In jedem Fall sollte vorher ein Solarien-Check durchgeführt werden. Trifft auch nur ein Punkt der Checkliste nicht zu, sollte das Solarium nicht genutzt werden.

Checkliste:

Das Sonnenstudio

  • ist ein beaufsichtigtes Studio (kein Münzautomat) und
  • weist im Eingangsbereich auf das Verbot für Minderjährige hin.

Das Personal

  • lässt Minderjährige nicht zu,
  • händigt ungefragt eine Schutzbrille aus,
  • bestimmt den Hauttyp,
  • schließt Personen mit Hauttyp I und II aus,
  • weist auf mögliche Nebenwirkungen der UV-Strahlung hin,
  • fragt nach dem Zeitabstand zum letzten Solariumbesuch,
  • erkundigt sich nach eventuellen Sonnenbränden und Hautkrankheiten,
  • erkundigt sich nach Medikamenteneinnahme,
  • weist darauf hin, dass ein Solarium nur ungeschminkt und ohne die Verwendung von Sonnencreme benutzt werden darf,
  • berechnet die individuelle Anfangs-Bestrahlungszeit,
  • erstellt einen persönlichen Dosierungsplan und
  • händigt weitere Informationen zur Nutzung aus.

Das Bräunungsgerät

  • hat den Warnhinweis: UV-Strahlung kann akute Schäden an Haut und Augen verursachen, führt zu vorzeitiger Hautalterung und erhöht das Risiko an Hautkrebs zu erkranken,
  • weist darauf hin: Hauttyp I und II sind ein Ausschlusskriterium für die Nutzung, Medikamente und Kosmetika erhöhen die Hautempfindlichkeit,
  • ist nach EU-Regelung gekennzeichnet: "Bestrahlungswert von maximal 0,3 Watt/m² wird nicht überschritten",
  • gibt die maximale Bestrahlungsdauer bei Erstbestrahlung ungebräunter Haut für Hauttyp I bis VI an,
  • schaltet bei Überschreiten der maximalen Bestrahlungsdauer automatisch ab und
  • hat einen Notabschalteknopf.

Deutsche Krebshilfe

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