Medikamentenzuzahlung
Tausende Medikamente sind derzeit von der Zuzahlungspflicht befreit. Die dafür maßgebliche Regelung des so genannten Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) trat bereits am 1. Juli 2006 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Zuzahlung zu Arzneimitteln bedeutet.
Das Gesetz selbst soll helfen, die Ausgaben bei Arzneimitteln zu dämpfen, indem es Ärzte dazu anhält, bei der Verschreibung von Medikamenten stärker auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Die Regelung der Zuzahlung zu Medikamenten betrifft Sie als Apothekenkunden direkt.
Welche Zuzahlungsregelungen gelten für Arzneimittel?
Was bedeutet die Zuzahlungsbefreiungsregelung für mich als Patient?
Woher weiß ich, ob ein verschriebenes Medikament zuzahlungsfrei ist?
Wie kann ich feststellen, ob es zu einem Medikament mit Zuzahlung eine zuzahlungsfreie Alternative gibt?
In welchen Fällen muss ich nichts mehr dazuzahlen?
Wie viele Medikamente sind jetzt von der Zuzahlung befreit?
Welche Zuzahlungsregelungen gelten für Arzneimittel?
Bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises dazuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro sein, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist jedoch in jedem Fall begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.
Was bedeutet die Zuzahlungsbefreiungsregelung für mich als Patient?
Die gesetzliche Bestimmung erlaubt den Spitzenverbänden der Krankenkassen, besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das heißt, dass Sie für bestimmte Arzneimittel in der Apotheke nichts dazuzahlen müssen.
Woher weiß ich, ob ein verschriebenes Medikament zuzahlungsfrei ist?
Diese Frage kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker beantworten. Spätestens bei Abgabe des Arzneimittels erkennt Ihr Apotheker anhand seines Computerprogramms, ob Ihr Präparat zuzahlungsfrei ist. Außerdem finden Sie hier eine Liste über alle derzeit von der Zuzahlung befreiten Medikamente (413 KByte) . Alternativ steht Ihnen unsere Suchfunktion zur Verfügung.
Wie kann ich feststellen, ob es zu einem Medikament mit Zuzahlung eine zuzahlungsfreie Alternative gibt?
Auch hier kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker weiterhelfen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es nicht ein zuzahlungsfreies Medikament gibt, das er Ihnen stattdessen verschreiben kann. Außerdem wird Ihr Apotheker in der Regel bei jedem Rezept prüfen, ob für Sie auch ein zuzahlungsfreies Medikament in Frage kommt.
In welchen Fällen muss ich nichts mehr dazuzahlen?
Damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit anderen, gleichwertigen Medikamenten, die denselben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich günstiger sein. Außerdem muss der Hersteller das Arzneimittel so günstig anbieten, dass auch die Krankenkasse trotz der wegfallenden Patientenzuzahlung entlastet wird.
Wie viele Medikamente sind jetzt von der Zuzahlung befreit?
Nach dem heutigen Stand kann es bei vielen Arzneimittelgruppen (in denen es jeweils mehrere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff gibt) Präparate geben, für die Sie nichts dazuzahlen müssen. Die Zahl der zuzahlungsfreien Medikamente wird sich aber laufend ändern.
Mit weiteren Informationen zum Gesetz oder bei Fragen zur Arzneimittelzuzahlung steht Ihnen Ihre Apotheke vor Ort gerne zur Verfügung!
|