ntpagetag_img untitled
Aponet Logo untitled
- Hilfe - - Suche - - Sitemap - - Kontakt
Aponet-Slogan
untitledApotheken-Suche
PLZ oder OrtHilfe >
Suche >
Apotheke im Markt
untitled
untitled Notdienst-Suche
PLZ oder Ort
 Suche >
untitled
untitled Apotheke im Markt
untitled
untitled Arbeiten
untitled
untitled Arzneimittelpreise
untitled
untitled Berufsorganisationen
untitled
untitled Geschichte
untitled
untitled Leistungen
untitled
untitled Selbstmedikation
untitled
untitled Servicegebiete
untitled
untitled Zahlen, Daten, Fakten
untitled
untitled Arzneimittel interaktiv
untitled
untitled Arzneimittel verstehen
untitled
untitled Apothekenfinder
untitled
untitled Gesundheitsvorsorge
untitled
untitled Gesundheitslexikon
untitled
untitled Nachrichten
untitled
untitled Apothekennotdienst
untitled
untitled Selbstbehandlung
untitled
untitled Selbsthilfe
untitled
untitled Zuzahlungsrechner
untitled
untitled Für Apotheker
untitled
Schriftgröße ändern untitled Schrift größer

untitled
untitled
untitled

Zuzahlungsbefreiung von Patienten

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine gesetzliche Zuzahlung der Patienten vorgesehen. Einige Versicherte sind jedoch in bestimmten Fällen davon befreit. Volljährige Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Kasse beantragen, für Kinder und Jugendliche gilt sie immer.

Zuzahlungsbefreiungsrechner starten

Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 ist die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen. Die Patienten müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Zuweilen ist dies auch schon zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird.

Kinder und Jugendliche sind dagegen bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. Sie müssen nichts zuzahlen. Diese sozialpolitische Ausnahmeregelung betrifft selbstverständlich alle Medikamente, die vom Arzt auf Rezept zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden.

Der Zuzahlungsbefreiungsrechner der ABDA rechnet jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung in Frage kommt. Der Nutzer gibt dafür - anonym - Details zu Alter, sozialem Status, Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen" klicken - fertig! Eine Leiste zeigt dem Patienten seinen Zuzahlungsstatus an: von "Ja" (Befreiung möglich) über "im Einzelfall" (Nachfrage erforderlich) bis "Nein" (keine Befreiung möglich). Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief ausgedruckt werden.

Sollten Sie Fragen zur Benutzung einzelner Elemente des Zuzahlungsbefreiungsrechners haben, klicken Sie auf das kleine "i" neben jedem auszufüllenden Punkt des Rechners.

Zuzahlungsbefreiungsrechner starten

Artikel weiterempfehlen

untitled untitled
untitled

 

-
-
-
Nutzungsbedingungen | Impressum | Apothekenportal Zum Seitenbeginn  
-
© ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Berlin
Letzte Änderung: 28.06.2010