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Wie können Patienten ihre Gerinnungswerte messen?

Für Patienten, die voraussichtlich ihr Leben lang Gerinnungshemmer einnehmen müssen, wie zum Beispiel Patienten mit künstlichen Herzklappen oder genetisch bedingten Blutgerinnungsstörungen, gibt es die Möglichkeit zur Selbstbestimmung der Gerinnungswerte.

In der Regel haben die gesetzlichen Krankenkassen bislang bei diesen Patienten die Kosten übernommen, allerdings unter der Vorbedingung, dass sie vorher an einem Schulungskurs zur Selbstkontrolle teilgenommen haben. Hierfür gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 250 Schulungszentren. Die Messung erfolgt ähnlich wie die Blutzuckerbestimmung beim Diabetiker mithilfe eines kleinen Tischgerätes und einem Tropfen Blut aus der Fingerbeere. Die Handhabung ist sehr einfach, und das Ergebnis liegt bereits nach ca. drei Minuten vor. Die Werte werden auch hier in Quick- oder INR-Werten ausgegeben. Bis zu einer bestimmten Anzahl können diese Werte mit Datum und Uhrzeit im Gerät gespeichert werden aber in der Regel führen die Patienten auch ein Tagebuch / Patientenpass, das sie zu den ärztlichen Kontrollen mitnehmen können. Durch die Selbstbestimmung der Gerinnungswerte sind solche Patienten in der Lage ihre Therapie selbst zu überwachen. Sie können die Dosis ihres Medikaments so anpassen, dass sowohl Blutungen als auch Thrombosen oder Embolien weitgehend vermieden werden können. Die Betroffenen fühlen sich sicherer und sind in ihrer Freizeitgestaltung, zum Beispiel auch während des Urlaubs, nicht beeinträchtigt. Bei Patienten, die gut eingestellt sind, das heißt, wenn die Werte nicht zu stark schwanken, genügt sogar eine Messung alle 2 bis 3 Wochen. Bei Bedarf, zum Beispiel bei Ernährungsumstellungen oder Infekten kann die Bestimmung kurzfristig auch in kürzeren Abständen erfolgen.

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Letzte Änderung: 27.08.2003