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Wie können Patienten ihre Gerinnungswerte messen?
Für Patienten, die voraussichtlich ihr Leben lang Gerinnungshemmer einnehmen müssen, wie zum Beispiel Patienten mit künstlichen Herzklappen oder genetisch bedingten Blutgerinnungsstörungen, gibt es die Möglichkeit zur Selbstbestimmung der Gerinnungswerte.
In der Regel haben die gesetzlichen
Krankenkassen bislang bei diesen Patienten die Kosten übernommen,
allerdings unter der Vorbedingung, dass sie vorher an einem
Schulungskurs zur Selbstkontrolle teilgenommen haben. Hierfür
gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 250
Schulungszentren. Die Messung erfolgt ähnlich wie die
Blutzuckerbestimmung beim Diabetiker mithilfe eines kleinen
Tischgerätes und einem Tropfen Blut aus der Fingerbeere. Die
Handhabung ist sehr einfach, und das Ergebnis liegt bereits nach
ca. drei Minuten vor. Die Werte werden auch hier in Quick- oder
INR-Werten ausgegeben. Bis zu einer bestimmten Anzahl können
diese Werte mit Datum und Uhrzeit im Gerät gespeichert werden
aber in der Regel führen die Patienten auch ein Tagebuch /
Patientenpass, das sie zu den ärztlichen Kontrollen mitnehmen
können. Durch die Selbstbestimmung der Gerinnungswerte sind
solche Patienten in der Lage ihre Therapie selbst zu überwachen.
Sie können die Dosis ihres Medikaments so anpassen, dass sowohl
Blutungen als auch Thrombosen oder Embolien weitgehend vermieden
werden können. Die Betroffenen fühlen sich sicherer und sind in
ihrer Freizeitgestaltung, zum Beispiel auch während des Urlaubs,
nicht beeinträchtigt. Bei Patienten, die gut eingestellt sind,
das heißt, wenn die Werte nicht zu stark schwanken, genügt sogar
eine Messung alle 2 bis 3 Wochen. Bei Bedarf, zum Beispiel bei
Ernährungsumstellungen oder Infekten kann die Bestimmung
kurzfristig auch in kürzeren Abständen erfolgen.
ados
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