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Wie erkennt der Arzt eine Herzrhythmusstörung?

Vor jeder Untersuchung des Herzens steht die Beschreibung der Beschwerden. Der Patient sollte daher vorab genau überlegen, wann und bei welcher Gelegenheit die Beschwerden aufgetreten sind, seit wann sie bestehen und wie häufig sie sind.

Wurden vor den Beschwerden neue Medikamente eingenommen, kann es Kontakt zu möglichen Giftstoffen gegeben haben? Liegen andere Erkrankungen vor oder körperlicher/seelischer Stress; wurden die Lebensgewohnheiten geändert? Wurden bereits Möglichkeiten gefunden, die Beschwerden zu lindern? Wichtig ist, ob man bei den Rhythmusstörungen Luftnot oder Herzschmerzen hat, ob einem schwindelig oder man gar ohnmächtig wird.

Um festzustellen, ob behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen vorliegen, kann der Arzt je nach Art der Rhythmusstörungen eine Reihe von Untersuchungen durchführen.

Zunächst gehören dazu das Ruhe-Elektrokardiogramm (EKG), das Langzeit-EKG und das Belastungs-EKG. Bei Rhythmusstörungen mit verlangsamter Herzschlagfolge können diese diagnostischen Möglichkeiten durch einen Kopfwendeversuch ergänzt werden. Dabei dreht der Patient im Liegen den Kopf so weit wie möglich nach beiden Seiten. Die Auswirkungen auf die Herzfrequenz werden bei laufender EKG-Registrierung beobachtet.

Kann diese Diagnostik keine Klärung erbringen, wird eine elektrophysiologische Untersuchung (EPU) in Erwägung gezogen. Hier wird mittels Elektrodenkatheter, der durch ein Blutgefäß von der Leistengegend her in das Herz eingeführt wird, direkt im Herzen eine Stimulation und eine EKG-Registrierung durchgeführt.

Die Bewertung der Herzuntersuchungen muss immer in Zusammenschau mit den klinischen Symptomen sowie der Art und Ausprägung der zugrundeliegenden Herzerkrankung oder anderweitigen Erkrankung erfolgen. Daher werden häufig weitere Laboruntersuchungen durchgeführt. Störungen des Elektrolythaushalts, der Schilddrüsenhormone oder andere Ursachen, wie schwerwiegende, auch das Herz betreffende Infektionen, sollen ausgeschlossen werden. Zur Untersuchung einer vorliegenden weiteren Herzerkrankung können ein Echokardiogramm oder eine Herzkatheteruntersuchung erforderlich sein. Bei nachts auftretenden Herzrhythmusstörungen kann es angebracht sein sicherzustellen, dass kein kurzzeitiges Aussetzen der Atmung im Schlaf (Schlafapnoe) auftritt.

 

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beke

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Letzte Änderung: 13.12.2004