Zuzahlungsbefreiung für 2012 beantragen
Bescheinigungen zur Zuzahlungsbefreiung sind mit dem 31. Dezember 2011 abgelaufen. Für das neue Jahre 2012 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Bescheinigungen neu beantragen. Daran erinnert die Neue Apotheken Illustrierte in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2012.
Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten, wenn der Patient ein Rezept ohne Befreiungsvermerk oder keinen entsprechenden Krankenkassenbescheid vorlegt. Bei Arzneimitteln betragen die Zuzahlungen zehn Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es fünf Euro und höchstens zehn Euro. Vom Patienten sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Medikaments zu tragen. Aber auch für Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Fahrkosten oder Heil- und Hilfsmittel erheben die Krankenkassen Zuzahlungen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen keine Zuzahlungen entrichten.
Ist allerdings die Belastungsgrenze erreicht ‑ das sind zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens beziehungsweise ein Prozent bei chronisch kranken Menschen ‑, können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen oder Zuzahlungen auszustellen oder in einem Sammelheft zu vermerken.
Einige Kassen bieten ihren Versicherten eine Zuzahlungsbefreiung auch schon im Voraus an, wenn die Belastungsgrenzen gut zu bestimmen sind und im Voraus die bis dahin fälligen Zuzahlungen geleistet wurden. Mit dem Zuzahlungsrechner unter www.aponet.de lässt sich ermitteln, wie hoch die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist.
Außerdem in diesem Heft: So geht der Husten wieder weg +++ Unterzucker-Signale wieder spüren lernen +++ Neuer Wirkstoff gegen Multiple Sklerose
> Mehr darüber lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Neue Apotheken Illustrierte"