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Die Apotheken müssen laut Gesetzgeber die Zuzahlungen kassieren. Sie verdienen daran aber keinen Cent.
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Rechtzeitig an die Krankenkasse wenden. Dieser Ratschlag gilt für alle gesetzlich Versicherten, die sich im kommenden Jahr von Zuzahlungen für Arzneimittel befreien möchten.
Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2011 aus. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Sie empfiehlt, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für 2012 zu erkundigen. Nur wer einen Befreiungsbescheid oder einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept besitzt, darf in der Apotheke sein Geld für vom Arzt verordnete Arzneimittel im Portemonnaie lassen.
Generell gilt: Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Kostet das Medikament bis zu fünf Euro, geht die Rechnung komplett zulasten des Patienten. Nach oben gibt es einen maximalen Betrag von zehn Euro. Und: Die Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten des Präparates.
Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum gesetzliche Zuzahlungen entfallen können:
Übrigens: Der Gesetzgeber hat in Deutschland die Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen einzusammeln. Diese verdienen daran aber keinen Cent. Die Apotheken leiten die Zuzahlungen vollständig an die Krankenkassen weiter.
Peter Erik Felzer
Sie möchten sich von Zuzahlungen befreien lassen oder zu viel geleistete Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse zurück erstattet bekommen? Dafür gibt es folgende Möglichkeiten: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege (Originale), die Sie selbst und gegebenenfalls zu berücksichtigende Familienangehörige betreffen. Einzelbelege müssen Sie nicht einreichen, wenn die Apotheke eine Sammelrechnung ausstellt. Sammelrechnung und Belege müssen folgende Angaben enthalten:
Für wen ist die zuzahlungspflichtige Leistung?
Wofür wurde zugezahlt?
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Welche Apotheke hat die Zuzahlung eingezogen?
Wann wurde die Zuzahlung geleistet?
Haben Sie mit Ihren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht oder sogar überschritten? Dann können Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr stellen. Sie erhalten von der Krankenkasse eine Befreiungskarte. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet die Kasse.
Sie möchten wissen, ob sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können? Nutzen Sie einfach hier auf aponet.de den Zuzahlungsrechner, der sich kinderleicht bedienen lässt.
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