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Bei der "Pille danach" ist es wichtig, sie möglichst bald nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einzunehmen. In der Notdienstapotheke ist sie meist vorrätig.
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Di. 12. November 2013
Die Bundesapothekerkammer spricht sich dafür aus, dass die "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht entlassen wird. Apotheker könnten die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.
"Bei der 'Pille danach' ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können das leisten", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden.
In mehr als 20 europäischen Ländern gibt es Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe von Notfall-Verhütungsmitteln in Apotheken. Daher ist bekannt, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten führt und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat hatte sich aktuell für eine Aufhebung der Rezeptpflicht ausgesprochen. Voraussetzung für die Änderung ist, dass sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am 14. Januar 2014 für die Befreiung ausspricht und das Bundesgesundheitsministerium die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändert.
ABDA/RF
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