ArzneimittelGesundheit

Gröhe: Apotheken vor Ort stärken

13.10.2016

Jeder Patient soll sich darauf verlassen können, auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt zu werden. „Ich bin überzeugt, dass wir das gemeinsam schaffen – auch bei allen aktuellen Herausforderungen wie den steigenden Kosten für Medikamente und einer immer älter werdenden Gesellschaft“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Eröffnung des Apothekertags am 12. Oktober in München. Um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft zu sichern, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung beschlossen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe zusammen mit dem DAV-Vorsitzenden Fritz Becker (l.) und Friedemann Schmidt (r.), dem ABDA-Präsidenten, beim Deutschen Apothekertag in München.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (Bildmitte) zusammen mit dem DAV-Vorsitzenden Fritz Becker (l.) und Friedemann Schmidt (r.), dem ABDA-Präsidenten, beim Deutschen Apothekertag in München.
© Alois Müller

Gröhe bricht in seinem Grußwort eine Lanze für die Apotheke vor Ort und die gut vernetzten Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen. Die Apotheke sei bei den meisten Menschen die erste Anlaufstelle, wenn es um Medikamente und die Gesundheit geht. „Diese enorme Einsatzbereitschaft – auch im Nacht- und Notdienst – ist unerlässlich und stellt sicher, dass Millionen Menschen täglich mit Arzneimitteln versorgt und richtig beraten werden“, so der Bundesgesundheitsminister. Er möchte diese bewährten Strukturen stärken: Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung werde es in den nächsten Jahren immer wichtiger, eine gut vernetzte Versorgungsstruktur der Apotheken in Deutschland sicherzustellen. Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung soll dazu beitragen und zielt auf zwei wichtige Bereiche ab:

  • Rezepturen: Apotheken versorgen ihre Patienten jedes Jahr mit mehr als sieben Millionen Rezepturen. Dazu zählen zum Beispiel Zäpfchen oder Hautcremes, die individuell hergestellt werden müssen, weil es keine entsprechenden Fertigarzneimittel gibt. Für die Herstellung dieser Standardrezepturen erhalten Apotheken künftig einen Festzuschlag von 8,35 Euro.
  • Betäubungsmittel: Die Abgabe von besonders starken Schmerzmitteln (BtM) ist in der Apotheke mit einem besonders hohen Dokumentationsaufwand verbunden. Dafür erhalten Apotheker ab 2017 einen Zuschlag von 2,91 Euro pro Rezept.

„Nachdem sich in diesen beiden Bereichen in den vergangenen Jahren nichts getan hat, sind diese Änderungen zwingend angebracht“, sagt Gröhe. Insgesamt wird die Vergütung der Apotheker um 100 Millionen Euro pro Jahr zulasten der Krankenkassen angehoben. „Dies halte ich für vertretbar, schließlich brauchen wir gerade in diesen beiden Bereichen eine hochwertige Arzneimittelversorgung“, so der Bundesgesundheitsminister weiter. Auf diese Anpassung haben die Apotheker lange gewartet: „Die wirtschaftliche Situation der Apotheken spricht nicht gegen, sondern für eine Anpassung der Vergütung“, sagt Dr. Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., bei seinem Bericht auf dem Deutschen Apothekertag.

Darüber hinaus enthält das Gesetz noch weitere Änderungen in Bezug auf die Medikamentenversorgung in Deutschland:

  • Pharmahersteller müssen sich ab 2017 an eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro für Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteinführung halten. Zudem wird das Preismoratorium für Medikamente wird für weitere fünf Jahre verlängert. Das bedeutet: Preissteigerungen der pharmazeutischen Unternehmer dürfen bis 2022 nicht zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
  • Krankenkassen dürfen die Herstellung von Krebsmedikamenten nicht mehr exklusiv an eine bestimmte Apotheke vergeben. Damit will die Regierung sicherstellen, dass schwerkranke Krebspatienten ihre Medikamente wohnortnah und nicht wie bislang nur in bestimmten Apotheken erhalten.
  • Im Hinblick auf eventuelle Lieferengpässe bei Medikamenten kündigte Gröhe an, diese im Rahmen eines Jour-Fixe regelmäßig zu beobachten, zu diskutieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Gröhe zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz das parlamentarische Verfahren ohne Hürden passieren wird.

NK

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