Alle 14 Tage neu: die Gesamtliste der im Handel erhältlichen zuzahlungsbefreiten Medikamente. Gilt für Mitglieder aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ob Sie auf Ihr Rezept ein zuzahlungsbefreites Arzneimittel erhalten können, hängt von den Rabattverträgen ab, die Ihre Krankenkasse geschlossen hat. Ihr Apotheker berät Sie dazu gern. Die Liste erscheint jeweils zu Monatsbeginn und Monatsmitte neu. Sie wird in den auf den 1. bzw. 15. jedes Monats folgenden Tagen veröffentlicht. Die Angaben sind ohne Gewähr.
Der Gesetzgeber erlaubt dem Spitzenverband der Krankenkassen, besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das Gesetz soll helfen, die Ausgaben zu dämpfen, indem es Ärzte dazu anhält, bei der Rezeptausstellung stärker auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten und gegebenenfalls zuzahlungsbefreite Präparate zu verordnen. Welche das sind, erfahren Sie in der untenstehenden aktuellen Liste.
Stand: 01.09.2026
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