Arzneimittel

Bundestag beschließt Notdienstpauschale

07.06.2013

Der Bundestag hat das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) verabschiedet. Damit bekommen Apotheker künftig einen pauschalen Zuschuss für jeden Notdienst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens. Jährlich sollen dafür 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Zwei Hände halten ein Kassenrezept.
Zur Finanzierung der Notdienstpauschale steigt das Festhonorar für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent.
© ABDA

Insbesondere Landapotheken soll das Gesetz unterstützen, denn sie müssen in der Regel mehr Notdienste leisten als Apotheken in Ballungsräumen. "Damit werden wir den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst gerecht", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau." Union, FDP und Linkspartei stimmten im Bundestag für das Gesetz. Die Fraktionen von SPD und Grünen enthielten sich.

Finanziert wird die Notdienstpauschale über eine Anhebung des Honorars für verschreibungspflichtige Medikamente. Dieses Festhonorar steigt um 16 Cent, die in einen zentralen Fonds fließen. Daraus werden die Mittel dann an die einzelnen Apotheken verteilt. Auf die bislang erhobene Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Patient hat die Einführung der Pauschale keine Auswirkungen. Sie bleibt als eine Art Schutzgebühr erhalten.

sch/<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ

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