Arzneimittel

Direktabrechnung zwischen dem DEBEKA Krankenversicherungsverein a. G. und Apotheken

29.05.2013

Ab dem 1. Mai 2013 haben Versicherte der DEBEKA die Möglichkeit, den DEBEKA-Versichertenanteil der ärztlich verordneten Arzneimittel direkt zwischen einer Apotheke und der DEBEKA abrechnen zu lassen. So müssen sie für bestimmte Arzneimittel nicht mehr wie bisher finanziell in Vorleistung gehen. Eine Kooperation des Deutschen Apothekerverbandes e.V. mit der DEBEKA macht das möglich. Der Service soll helfen, vor allem Kunden mit hohen Arzneimittelrechnungen (> 1.000 Euro) zu entlasten.

Alle benötigten Informationen, Teilnahmeunterlagen und Formulare zur Durchführung der Direktabrechnung erhält die Apotheke über ihren Landesapothekerverband.

Hier können Sie die Lister der teilnehmenden Apotheken als pdf herunterladen:

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Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

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