Arzneimittel

Freiberuflichkeit – was das für Apotheker bedeutet

23.01.2017

Immer wieder geht es in der Gesundheitspolitik um die Freiberuflichkeit von Apothekern als Grundpfeiler des bestehenden Systems der Arzneimittelversorgung. Was aber ist das – die Freiberuflichkeit? Geschäftsführer Recht der Standesorganisation der Apotheker berichtete anlässlich einer internationalen Fortbildungswoche über die Rechte und Pflichten eines Freiberuflers.

Apotheker dürfen die Preise für die meisten Waren nicht selbst kalkulieren.
Apotheker dürfen die Preise für die meisten Waren nicht selbst kalkulieren.
© fmarsicano - Fotolia

Der Staat hat die Aufgabe, die Gesundheit seiner Bürger zu organisieren. Dazu hätte er grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten: die Verstaatlichung und das Einsetzen von Beamten, die völlige Freigabe des Gesundheitssystem an die Kräfte des Marktes und einen Mittelweg. Dieser besteht darin, die Aufgaben an Berufsorganisationen zu delegieren, die sich dann an vereinbarte Regeln halten müssen. Diesen Weg wählte der Staat. Er funktioniert mit sogenannten freiberuflichen Strukturen. Der Begriff Freiberufler bedeutet historisch: nicht verbeamtet. Das stellte Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht der ABDA- Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V., dar. Die Grundidee zum System der freien Berufe stammt aus dem 19. Jahrhundert. Einer der Vorteile: Dieses kleinteilige System ermöglicht es, auf lokale Bedürfnisse einzugehen und die Struktur vor Ort daran anzupassen.

Die Apotheker übernehmen als Freiberufler also staatliche Aufgaben und akzeptieren staatlich geforderte Regeln. Sie unterliegen Handelsbeschränkungen, erhalten Gebühren und können die Preise für die meisten Waren nicht selber kalkulieren. Sie gehen Werbebeschränkungen ein und sind Pflichtmitglied in einer berufsständischen Kammer, die dafür sorgt, dass die Apotheker die vereinbarten Regeln einhalten – zur Not mit einer eigenen Berufsgerichtbarkeit. Dafür bietet der Staat einen gewissen Schutz, beispielsweise beschränkt er den Handel mit Arzneimitteln auf Apotheken.

Auch Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten sind Freiberufler, die einen solchen oder ähnlichen Gesellschaftsvertrag mit dem Staat eingehen. Die Einzelheiten dieser Vereinbarungen werden immer wieder neu ausgehandelt.

JPL

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