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"Zuverlässig wirksame Pflanzenmedikamente sind immer apothekenpflichtig."
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Wie findet man bei der großen Vielfalt pflanzlicher Medikamente zuverlässige Präparate? Der erste und einzige Weg sollte in die Apotheke führen. Denn nur dort erhält der Kunde wirksame pflanzliche Arzneimittel, sagte Professor Dr. Theo Dingermann, Apotheker und Leiter des Instituts für Pharmazeutische Biologie der Universität Frankfurt am Main.
Auch Verbraucher- und Drogeriemärkte dürfen pflanzliche Arzneimittel anbieten, sofern diese nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Pflanzliche Arzneimittel weisen jedoch einige Besonderheiten auf, die entscheidenden Einfluss auf ihre Wirksamkeit haben. Vergleicht man etwa die Zusammensetzung von Supermarktpräparaten genauer mit solchen aus der Apotheke, zeigen sich große Unterschiede.
Zwei Packungen, auf denen zum Beispiel "Johanniskraut" steht, beinhalten nicht zwangsläufig den gleichen Wirkstoff. "Denn der Wirkstoff von pflanzlichen Arzneimitteln ist nicht die Pflanze selbst, sondern ein daraus gewonnener Extrakt", betonte Dingermann. "Beim Wirkstoff handelt es sich um ein komplex zusammengesetztes Stoffgemisch. Je nach Qualität der Arzneipflanze, dem verwendeten Pflanzenteil, dem Herstellungsverfahren und nicht zuletzt dem Extraktionsmittel können aus Johanniskraut ganz unterschiedliche Extrakte hergestellt werden." Wird beispielsweise Wasser verwendet, wie beim Teekochen, enthält der Auszug andere Bestandteile als ein Extrakt, der etwa mit einem Lösungsmittel wie Aceton gewonnen wurde.
Genau wie bei chemischen Arzneimitteln handelt es sich bei apothekenpflichtigen pflanzlichen Medikamenten oft um Hightech-Arzneimittel, denn für die Zulassung haben die Hersteller die Wirksamkeit, die Sicherheit und Unbedenklichkeit ihrer Zubereitung durch umfangreiche klinische Studien zu belegen. Nur bei solchen Präparaten kann man sicher sein, dass sie auch wirken, erklärte Dingermann.
Daneben gibt es viele traditionell angewendete Arzneimittel, deren Wirkung lediglich erfahrungsmedizinisch überliefert ist. Nur diese dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Dingermann: "Der Gesetzgeber fordert für diese Präparate zwar auch die pharmazeutische Qualität, sie wird jedoch nicht systematisch überprüft. Es genügt für die Zulassung, wenn der Hersteller sich für die Qualität seines Produkts eidesstattlich verbürgt." Der Arzneimittelfachmann empfindet das als Skandal: "Die Wirksamkeit spielt bei diesen freiverkäuflichen Präparaten keine Rolle mehr. Aus Sicherheitsgründen sind sie sogar von Amts wegen unterdosiert", fügte er hinzu.
Beispiel Johanniskraut: Fachleute empfehlen eine tägliche Dosis von 900 mg Extrakt. Bei den apothekenpflichtigen Arzneimitteln genügen dafür je nach Präparat ein bis drei Tabletten. Die Arzneien aus dem Verbrauchermarkt erreichen diese Gesamtdosis bei der in der Packungsbeilage genannten Einnahmevorschrift bei weitem nicht.
Da mitunter auch Apotheken diese freiverkäuflichen Präparate führen, riet Dingermann, den Apotheker beim Einkauf immer nach einem apothekenpflichtigen Präparat zu fragen. "Zuverlässig wirksame Pflanzenmedikamente sind immer apothekenpflichtig", fasste er zusammen.