Pflanzliche Arzneimittel liegen im Trend. Doch Vorsicht: Nicht jedes Produkt, das Heilpflanzen enthält, ist automatisch ein wirksames Arzneimittel. Worin sich apothekenpflichtige von frei verkäuflichen Präparaten unterscheiden, erklärt dieser Beitrag.

Fachleute bezeichnen pflanzliche Arzneimittel als Phytopharmaka. Sie gelten als besonders gut verträglich und enthalten Extrakte aus Heilpflanzen wie Johanniskraut, Baldrian oder Kamille und werden zur Behandlung verschiedenster Beschwerden eingesetzt – von Nervosität bis zu Verdauungsproblemen. Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekerkammer Hessen, betont: „Nachweislich wirksame Phytopharmaka sind Arzneimittel und in der Regel nur in der Apotheke erhältlich.“
Phytopharmaka aus der Apotheke bestehen nicht aus einem einzigen Wirkstoff, sondern meist aus speziell hergestellten Extrakten, die eine Vielzahl an wirksamen Pflanzenstoffen in konzentrierter Form enthalten. Diese Extrakte werden aus bestimmten Pflanzenteilen wie Wurzeln, Blättern oder Blüten gewonnen – je nach gewünschter Wirkung. Dabei spielt das verwendete Lösungsmittel eine entscheidende Rolle: Es beeinflusst, welche Wirkstoffe in den Extrakt übergehen.
Im Gegensatz dazu enthalten viele Produkte aus Supermärkten oder Drogerien lediglich getrocknete oder pulverisierte Pflanzenteile – ohne exakt definierte Wirkstoffmengen. Obwohl sie auf der gleichen Stammpflanze basieren, ähnelt sich das Spektrum der Inhaltsstoffe kaum.
Die pflanzlichen Extrakte sind einzigartig und ihre spezifische Wirkung ist nicht auf ähnliche Extrakte oder die ursprüngliche Pflanze übertragbar. Das heißt, dass zwei Phytopharmaka aus derselben Pflanze und in derselben Darreichungsform nicht ohne Weiteres miteinander ausgetauscht werden können.
„Phytopharmazie basiert auf medizinisch-naturwissenschaftlichen Standards“, erklärt Dr. Mario Wurglics, Wissenschaftler und Dozent an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Für die Zulassung als pflanzliches Arzneimittel gelten ähnliche Anforderungen wie für chemisch-synthetische Medikamente.
Zugelassene Phytopharmaka müssen:
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Europäische Arzneimittelagentur das Präparat als bewährte Anwendung („well-established use“) kategorisiert. Hierfür muss der Extrakt über zehn Jahre innerhalb der EU eingesetzt und seine Wirksamkeit sowie Sicherheit in öffentlich zugänglichen kontrollierten klinischen Studien belegt worden sein. Zugelassene Phytopharmaka sind apothekenpflichtig.
Neben der Zulassung gibt es auch die Möglichkeit der Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Hierbei basiert die Verwendung auf jahrzehntelanger Erfahrung – ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis ist nicht erforderlich. Voraussetzung: Die Pflanze muss mindestens 30 Jahre (davon 15 Jahre in der EU) verwendet worden sein.
Diese Produkte dürfen nur zur Linderung leichter Beschwerden eingesetzt werden und sind niedriger dosiert. Sie sind frei verkäuflich, aber nicht zur Behandlung von Erkrankungen zugelassen.
Wähle aponet.de als eine bevorzugte Nachrichtenquelle bei Google und entdecke unsere aktuellen Gesundheitsnews häufiger in deinen News-Empfehlungen.
Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.
Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.
Im Fokus diesmal: Lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel, Luftbelastung durch duftende Putzmittel…
aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern