Ärzte: 2245 Behandlungsfehler bestätigt

24.03.2017

Fehler passieren, auch in der Medizin: Für das Jahr 2016 hat die Bundesärztekammer in 2245 Fällen einen Behandlungsfehler bestätigt. Damit bleibt die Zahl in etwa konstant, im Vorjahr waren es 2132 Fälle. Die häufigsten Diagnosen, die zu Vorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.
Bei einigen Diagnosen passieren mehr Behandlungsfehler als bei anderen. image.originalResource.properties.copyright

Insgesamt hatten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer im Jahr 2016 7639 Beschwerden von Patienten zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern analysiert. In 2245 Fällen lag tatsächlich ein Behandlungsfehler vor. Davon wurde in 1845 Fällen ein Fehler bzw. ein Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei extrem gering: „Wir wollen nichts bagatellisieren. Hinter jedem Fehler können schwere menschliche Schicksale stehen. Wir müssen die Risiken in der Medizin aber richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es überhaupt keinen Grund. Beides schadet der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur in der Medizin“, sagt Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die steigende Gesamtzahl der Behandlungen in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle. „Gemessen daran liegt die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich“, so Crusius.

Patienten können sich an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Dort sind Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag. Das Gutachten sowie die abschließende Bewertung sind für Patienten kostenfrei.

BÄK/NK