Antibiotika: Kurze Einnahme ist manchmal besser

Dr. Karen Zoufal | 07.04.2021

Ein unnötiger und auch zu langer Gebrauch von Antibiotika kann zu Resistenzen führen. Internisten der amerikanischen Fachgesellschaft „American College of Physicians“ haben sich zu diesem Thema beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei vielen häufigen bakteriellen Infektionen besser ist, die Dauer der Einnahme zu verkürzen.
Antibiotika helfen bei bakteriellen Infektionen, zum Beispiel Harnwegsinfekten. image.originalResource.properties.copyright

Bei einer plötzlichen Verschlechterung einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung und einer unkomplizierten Infektion der unteren Atemwege (Bronchitis) halten die Fachleute eine Einnahme von höchstens fünf Tagen für ausreichend. Wichtig dabei ist, dass Antibiotika nur bei bakteriellen Infektionen eingesetzt werden, denn gegen Viren helfen sie nicht. Ein Anzeichen dafür ist beispielsweise ein gelblicher oder grünlicher Auswurf beim Husten.

Eine Lungenentzündung sollte dagegen mindestens fünf Tage lang mit Antibiotika behandelt werden. Ob eine Verlängerung notwendig ist, richtet sich nach den Symptomen, die sich bei der Wiedervorstellung zeigen. Für unkomplizierte Harnwegsinfektionen gibt es verschiedene Kurzzeitantibiotika, die schon nach einem, drei oder fünf Tagen helfen. Auch bei einer Nierenbeckenentzündung reicht eine Behandlung über ein bis zwei Wochen oft aus. Hier kann ein Test notwendig sein, bei dem zunächst die Empfindlichkeit der Erreger gegenüber verschiedenen Antibiotika bestimmt wird. Das ermöglicht die Auswahl eines wirksamen Präparates. Gewebeentzündungen, die nicht eitrig sind, heilen ebenfalls häufig schon nach fünf bis sechs Tagen Antibiotikabehandlung aus. Die Ratschläge wurden von einem wissenschaftlichen Ausschuss erarbeitet und in der Fachzeitschrift „Annals of Internal Medicine“ veröffentlicht.

Wichtig ist jedoch, die Einnahme eines Antibiotikums nicht ohne Absprache mit dem Arzt zu verkürzen oder vorzeitig zu beenden. Wenn Nebenwirkungen auftreten, ist eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig, der dann gegebenenfalls ein anderes Präparat verschreiben kann.

Quelle: 10.7326/M20-7355