Apotheken erkennen gefälschte Impfpässe künftig leichter

PZ/NK | 16.12.2021

Apotheken müssen sich derzeit häufig mit Impfpassfälschungen beschäftigen. Um einfacher mögliche Fakes zu entlarven, können sie ab sofort die Chargennummern der verimpften Covid-19-Impfstoffe direkt überprüfen.
Auf jedem Impfausweis ist die die Chargennummer des verwendeten Covid-19-Impfstoffs erfasst. Apotheker können diese künftig bei der Ausstellung der digitalen Impfnachweise ganz einfach überprüfen. image.originalResource.properties.copyright

Apotheken begegnen zurzeit immer wieder Impfpass-Fälschungen. Zur Ausstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate müssen Geimpfte in der Apotheke den gelben, analogen Impfpass gemeinsam mit einem Lichtbildausweis vorlegen. Um gefälschte Pässe leichter zu erkennen, wird das Apotheken-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab Donnerstag, den 16. Dezember, eine neue Funktion enthalten. Mit einer neuen Prüffunktion können Apotheker dann die Chargennummern der verimpften Impfdosen digital zügig überprüfen. Damit lässt sich feststellen, ob eine im Impfpass genannte Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Covid-19-Impfstoffe passt und ob die Covid-19-Impfung tatsächlich im Zeitraum zwischen Freigabe- und Verfallsdatum erfolgt ist.

„Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein weiteres wirksames Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stoppen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wer Impfpässe fälscht oder einen gefälschten Impfpass nutzt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch Verwandte, Freunde, Nachbarn und Kollegen in Gefahr. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und bremst die Gesellschaft im Kampf gegen die Pandemie.“

Für gefälschte Impfpässe gibt es seit Mitte November höhere Strafen als zuvor: Auch die bloße Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist strafbar und kann eine Geldbuße oder bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Darüber hinaus steht nun auch der Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Ausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe. In besonders schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, zum Beispiel dann, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Mittlerweile können gefälschte digitale Impfzertifikate außerdem gesperrt werden, sowohl einzelne als auch theoretisch alle Zertifikate, die in einer Apotheke ausgestellt worden sind.