Apotheken: Wirtschaftliche Situation verschlechtert sich

27.03.2012

Die wirtschaftliche Situation von Deutschlands Apotheken verschlechtert sich immer deutlicher. Darauf hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hingewiesen. "Wir betreiben Apotheke 2012 zu den Kosten von heute und den Einnahmen von vor acht Jahren", so ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf auf der Pressekonferenz "Apothekenlandschaft 2012: Zahlen – Fakten – Trends" in Berlin.
Unabhängig vom Verkaufspreis des Medikaments erhalten Apotheker für jede auf Rezept abgegebene Arzneimittelpackung ein Festhonorar. image.originalResource.properties.copyright

"Die Honorierung ist seit 2004 acht Jahren unverändert – gleichzeitig haben wir durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zusätzliche Belastungen – etwa den erhöhten Zwangsabschlag", so Wolf. Die Honorierung der Apotheker ist in Deutschland in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt: Sie besteht aus einem festgelegten Betrag von 8,10 Euro und einem Festzuschlag von 3 Prozent pro auf Rezept abgegebener Packung. Diese Regelung ist seit 2004 unverändert. Davon abzuziehen ist ein Abschlag zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung, der durch das AMNOG auf 2,05 Euro erhöht worden ist.

Diese erhöhte finanzielle Belastung ist laut Wolf ein Grund dafür, dass die Zahl der Apotheken in Deutschland den niedrigsten Stand seit 15 Jahren erreicht hat. Es sind heute 21.238, im Jahr 2010 waren es noch 21.441. "Jede Woche schließen in Deutschland acht Apotheken – und nur vier machen neu auf", so der ABDA-Präsident. Die "schleichende Ausdünnung" müsse gestoppt werden, um auf Dauer nicht die Versorgung mit Medikamenten vor Ort zu gefährden.

Fritz Becker, Mitglied im Vorstand der ABDA und Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) forderte eine Anpassung des Vergütungssystems der Apotheker an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ähnlich wie das bei Krankenhausbehandlungen und Ärztehonoraren der Fall sei. Die Nacht- und Notdienste, die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln müssten leistungsgerecht bezahlt werden.

RF/ABDA