Krankenkassen-Ausgaben: Apotheken verursachen nur einen kleinen Anteil

17.12.2012

Zu den Ausgaben gesetzlicher Krankenkassen befragte die Neue Apotheken Illustrierte Stefan Fink, Apotheker aus Weimar und Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes.
Apothekerin neben Regal mit Medikamenten image.originalResource.properties.copyright

Wie viel bekommen die Apotheken eigentlich im Verhältnis zu den Gesamtausgaben gesetzlicher Krankenkassen?

Fink:

In der Tat ist der Anteil des Apothekenhonorars ziemlich klein. Legt man das Jahr 2011 zugrunde, so sprechen wir über 2,3 Prozent der Kassenausgaben in Höhe von 180 Milliarden Euro. Von diesen 4,2 Milliarden Euro werden 21.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten bezahlt. Zum Vergleich muss man wissen, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen rund 5,2 Prozent beziehungsweise 9,4 Milliarden Euro ihres eigenen Gesamtbudgets ausmachen. Die Kassen geben also mehr als das Doppelte für sich selbst aus als für alle Apotheken zusammen.

Apotheker müssen einen Teil ihres offiziellen Honorars an die gesetzlichen Krankenkassen abgeben. Warum eigentlich?

Fink:

Das klingt zunächst recht merkwürdig. Das Festhonorar pro rezeptpflichtigem Arzneimittel bekommt der Apotheker gleichermaßen vom Privatpatienten und der gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzlichen Kassen erhalten – historisch bedingt – davon jedoch einen Abschlag. Selbiger muss von den Apothekern aber nur gewährt werden, wenn die Kassen ihre Rechnungen innerhalb von zehn Tagen begleichen. Die jährliche Anpassung des Abschlags ist Verhandlungssache. Zuweilen greift der Gesetzgeber jedoch ein, um ein Sonderopfer der Apotheken zu erzwingen. Die Belastung pro Apotheke betrug 2012 insgesamt mehr als 50.000 Euro.

Und dann gibt es ja noch die Rabattverträge. Heißt das, die Kassen bekommen am Ende sowohl von der Industrie als auch von den Apotheken Rabatt?

Fink:

Das stimmt. Tatsächlich müssen die Kassen gar nicht den sogenannten Apothekenverkaufspreis eines Arzneimittels bezahlen, sondern viel weniger. Per Gesetz sind der Herstellerabschlag, der Apothekenabschlag und die Patientenzuzahlungen genau geregelt. Darüber hinaus gibt es noch Rabattverträge, die einzelne Kassen mit einzelnen Herstellern abschließen können. Die Kasse bekommt einen Rabatt, der Hersteller dafür Marktanteile. Die Apotheker haben dadurch viel Aufwand bei Lagerhaltung und Beratung, bekommen aber kein Extra-Honorar dafür.

FS