Behandelt der Arzt ohne elektronische Gesundheitskarte?

18.12.2013

Krankenversicherte sind ab dem 1. Januar 2014 dazu verpflichtet, die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu verwenden. Wer zu Jahresbeginn noch keine eGK hat, muss jedoch nicht befürchten, in der Praxis abgewiesen zu werden.
Krankenversicherte sind ab dem 1. Januar 2014 dazu verpflichtet, die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu verwenden. image.originalResource.properties.copyright

Die eGK löst ab Jahresbeginn 2014 die alte Krankenversichertenkarte ab. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Ein kleiner Teil der Versicherten besitzt diese neue Karte jedoch noch nicht. Welche Probleme sind zu erwarten? Wer noch keine eGK hat, könne nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seine alte Karte erst einmal weiter einsetzen, sofern diese vom Aufdruck her noch gültig sei. Sie könne weiterhin eingelesen und Leistungen darüber abgerechnet werden.

Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands, der die Gesetzlichen Krankenkassen vertritt, schränkt jedoch ein, dass es dabei auf das Entgegenkommen des einzelnen Arztes ankommt: „Wenn der Arzt sagt, er akzeptiert die alte Karte noch, dann geht es. Der Patient hat jedoch keinen Anspruch darauf.“ Nach dem 1. Oktober 2014 bestehe diese Möglichkeit nicht mehr. „Danach dürfte das Problem nicht mehr bestehen, da dann jeder eine eGK haben sollte.“

Wenn alle Stricke reißen, greift ein Ersatzverfahren, wie es zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte abläuft. Der Patient kann dann innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis bzw. die eGK nachreichen, damit der Arzt wie gewohnt direkt mit der Kasse abrechnet. Ansonsten stellt der Arzt die Behandlungskosten dem Versicherten privat in Rechnung. Die Kosten für bereits privat bezahlte Behandlungen werden vom Arzt nur dann zurückerstattet, wenn ihm spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.

An der eGK ist unter anderem neu, dass sie das Lichtbild des Besitzers trägt. Auf der Rückseite befindet sich die „Europäische Krankenversicherungskarte“, die für Behandlungen im EU-Ausland verwendet werden kann. Mit dem integrierten Chip der eGK können in Zukunft medizinische Daten über ein vom Internet getrenntes, elektronisches Netzwerk zwischen Arztpraxen übermittelt werden - vorausgesetzt der Patient stimmt zu.

RF