Bundesrat bringt "Krebs-Gesetz" auf den Weg

04.03.2013

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen. Durch das Gesetz sollen Defizite in der Krebsbehandlung besser aufgespürt und Krebserkrankungen möglichst früh erkannt und besser behandelt werden.
Mit einem neuen Gesetz sollen die Deutschen regelmäßig per Brief zu Krebsvorsorge-Untersuchungen eingeladen werden. image.originalResource.properties.copyright

Die Register sollen Daten zur Diagnose, Behandlung und Nachsorge von Krebserkrankungen im gesamten Bundesgebiet in einheitlicher Form erfassen. Auch sollen sie Zahlen zur Häufigkeit von Krebs und zu Überlebensraten enthalten. Die Auswertung dieser Daten kommt Krebspatienten zugute, da die verschiedenen Therapien besser verglichen werden können und so schneller erkennbar ist, wie die Krebsbehandlung noch optimiert werden kann.

In Zukunft sollen zudem alle Bundesbürger regelmäßig per Brief zu Untersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Gleichzeitig sollen Qualität und Erfolg dieser Krebsvorsorge-Untersuchungen geprüft werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt jedoch freiwillig.

Das Gesetz ist Teil des Nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesländer sowie Krankenkassen und Verbände 2008 gemeinsam beschlossen hatten. Die Kosten von voraussichtlich 8 Millionen Euro für den Aufbau des Krebsregisters werden zu 90 Prozent von der Deutschen Krebshilfe übernommen, die Bundesländer stellen 800.000 Euro zur Verfügung. Der Aufbau der Krebsregister wird jedoch noch einige Jahre dauern.

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