Computertomografie nach kurzer Ohnmacht ist unnötig

12.07.2019

Eine vorübergehende Bewusstlosigkeit – medizinisch Synkope genannt – wird durch eine vorübergehende Minderdurchblutung des Gehirns verursacht. In den meisten Fällen ist dies harmlos, und nur in einem Bruchteil der Fälle wird die Bewusstlosigkeit durch Blutungen, Tumoren oder Infarkte im Kopf hervorgerufen. Trotzdem werden mehr als die Hälfte der Patienten mit einem Schädel-CT untersucht, so eine kanadische Studie.
Eine kurze Bewusstlosigkeit , auch Synkope genannt, ist in vielen Fällen harmlos. image.originalResource.properties.copyright

Die zusammenfassende Auswertung von 17 Studien mit insgesamt 3.361 Synkope-Patienten ergab, dass in Notaufnahmen bei 54,4 Prozent der Patienten ein Kopf-CT zur Diagnostik der <link https: www.aponet.de service nai ohnmacht-kurz-mal-weg.html>Synkope gemacht wurde. In 3,8 Prozent der Fälle wurde eine Ursache im Schädel gefunden. Auf Stationen wurde ein Schädel-CT bei 44,8 Prozent der Patienten angefordert, hier gab es nur zu 1,2 Prozent einen positiven Befund. In zwei Studien, in denen alle Betroffenen nach vorübergehender Bewusstlosigkeit ein CT erhielten, fanden sich in 2,3 Prozent der Fälle Ursachen im Kopf. Bei Patienten ab 65 Jahren war der Anteil mit durchschnittlich 7,7 Prozent höher.

Insgesamt ist damit ein Großteil der Untersuchungen nutzlos. Die CTs sind für die Patienten jedoch mit einer Strahlenbelastung verbunden und bringen hohe Kosten mit sich. Behandlungsleitlinien empfehlen deshalb CTs des Kopfes nur, wenn ein hohes Risiko für eine Ursache im Schädel vorliegt. Die amerikanische „Choosing-Wisely“-Kampagne, die dem Abbau unnötiger und möglicherweise schädlicher Diagnostik- und Therapieverfahren dient, hält ein Kopf-CT nur für gerechtfertigt, wenn beispielsweise plötzliche Kopfschmerzen, Krämpfe, weitere neurologische Symptome oder Ausfälle aufgetreten sind.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie-, Herz- und Kreislaufforschung bemängelt in diesem Zusammenhang, dass bei Synkopen viel Geld für eine wenig zielführende Diagnostik ausgegeben wird, andererseits jedoch von den Krankenkassen keine Kosten für implantierbare Ereignisrekorder übernommen werden, die für die Diagnose von Synkopen sinnvoller seien.

ZOU