Für Johnson & Johnson künftig zweite Impfung nötig

PZ/RF | 21.01.2022

Künftig darf das Paul-Ehrlich-Institut vorgeben, welche Covid-19-Impfungen für eine vollständige Immunisierung sowie Auffrischimpfungen bzw. Booster nötig sind. Diese Angaben werden politisch direkt umgesetzt. Geimpfte, die eine Dosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson erhalten haben, müssen nun eine zweite Impfung vorweisen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Wie viele Impfungen braucht man, um als vollständig geimpft oder "geboostert" zu gelten? Für den Johnson & Johnson Impfstoff gibt es nun eine klare Regelung. image.originalResource.properties.copyright

Das Bundesgesundheitsministerium hat vor wenigen Tagen die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung neu gefasst. Nötig wurde dies, um in Zukunft schneller auf neue medizinische Erkenntnisse zu reagieren, z.B. zur Wirksamkeit der Covid-19-Impfungen gegen Virusvarianten. In dieser Verordnung stehen nun keine festen Impfintervalle oder benötigten Auffrischimpfungen mehr. Solche Details geben künftig die wissenschaftlichen Institute des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts vor.

Nun hat das Paul-Ehrlich-Institut die Regelung, was die Impfungen von Personen, die einmal mit Johnson & Johnson (COVID-19 Vaccine Jannsen) geimpft wurden, angepasst. Bislang galt, dass eine Impfung damit als Grundimmunisierung ausreicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte zwar bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres empfohlen, die Impfung bereits vier Wochen nach der Erstimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu komplettieren. Dabei sprach sie aber von einer Auffrischimpfung beziehungsweise einer »Optimierung der Grundimmunisierung«.

Jetzt hat das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls seine Erkenntnisse angepasst und gibt vor, dass Personen mit einer Johnson-Impfung eine zweite Impfung benötigen, um vollständig geimpft zu sein, sprich eine vollständige Grundimmunisierung zu erhalten. Die Zweitimpfung wird mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt, also Comirnaty von Biontech/Pfizer oder Spikevax von Moderna. Eine dritte Dosis als Booster kann dann wie bei den anderen Impfungen nach mindestens drei Monaten erfolgen.

Zertifikate wie bei mRNA-Impfungen ausstellen

Auch für die Apotheken und die Ausstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate ist diese Neuerung wichtig. Aufgrund dieser Anpassung werden die Impfungen für Personen mit einer ersten Johnson-Impfdosis künftig genauso eingetragen wie bei Geimpften mit mRNA-Impfstoffen. Die Kennzeichnungen für die erste Dosis soll dann »1/2«, die zweite »2/2« und die dritte »3/3« lauten, bestätigte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung.

Ein Ministeriumssprecher erklärte zudem: »Derzeit laufen noch technische Anpassungen der Apps, die zum Monatsende umgesetzt sein sollen.« Das bedeutet, dass Personen, die lediglich einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, bis Ende Januar noch als vollständig geimpft gelten, also auch etwa bei 2G-Veranstaltungen Zutritt erhalten. Danach sollen die Corona-Warn-App oder die CovPass-App diese vollständige Impfung aber nur noch mit zwei verimpften Impfdosen anerkennen.

Dass die EU mit einer neuen Vorschrift vorsieht, die Impf-Kennzeichnungen europaweit anzupassen, betrifft dies dann nicht mehr. Zwar sollen nach EU-Vorgaben alle Auffrischimpfungen nach der Impfung mit einer Einzeldosis mit der Kennung »2/1« gekennzeichnet werden. Für den Johnson & Johnson-Impfstoff gilt dies jedoch nicht mehr, da für diese Impfung nun offiziell zwei Impfdosen nötig sind, damit die Grundimmunisierung abgeschlossen ist.

Quellen: PEI-Seite zum Impfnachweis Covid-19
Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 14.1.2022