Was ist eigentlich Pharmazie?

04.05.2011

Der Begriff "Pharmazie" leitet sich vom griechischen Wort "pharmakeia" (Heilmittel) ab. Die Heilkunde in der Antike wurde geprägt von Ärzten wie Hippokrates (460-370 v. Chr.) und Galen (130-200 n. Chr.). Mit dem griechisch-lateinischen Begriff "apotheca" war ursprünglich ein Lagerraum für Waren unterschiedlichster Art gemeint. Für dessen Verwalter benutzte man das lateinische "apothecarius".
Anerkannte Wissenschaft war die Pharmazie nicht immer. image.originalResource.properties.copyright

Die eigentliche Geburtsstunde des Berufs schlug in der Zeit zwischen 1231 und 1243, als der Stauferkaiser Friedrich II. (1194-1250) eine Gesetzessammlung erarbeiten ließ, in der erstmals auch eine Trennung der Berufe von Arzt und Apotheker gesetzlich vorgeschrieben war. Diese Vorschrift galt zwar nur für das Königreich Sizilien, wurde aber bald zum Vorbild für Apothekenordnungen auch nördlich der Alpen.

In der Neuzeit drängten die "freien Berufe" nach mehr Selbstbestimmung. Die Pharmazie schaffte den Durchbruch als anerkannte Wissenschaft. 1872 wurde der Deutsche Apothekerverein gegründet, der sich 1953 neu registrieren ließ und seit 1992 Deutscher Apothekerverband (DAV) heißt. 1950 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) gegründet, die sich seit 1982 als Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bezeichnet. Seit 1956 gibt es die Bundesapothekerkammer (BAK). In der DDR wurde das Apothekenwesen verstaatlicht und zentralisiert; erst seit der Wiedervereinigung 1990 sind Apotheker auch dort wieder Freiberufler.

Zwei Gerichtsurteile haben die heutige Berufsausübung der Apotheker maßgeblich definiert: 1958 begründete das Bundesverfassungsgericht mit seinem "Apotheken-Urteil" die Niederlassungsfreiheit für Apotheker - und beendete damit endgültig jahrhundertelange gesetzliche Beschränkungen. 2009 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass das deutsche Fremdbesitzverbot – nur ein Apotheker darf eine Apotheke besitzen – mit den Prinzipien des europäischen Binnenmarkts vereinbar ist, weil das Fremdbesitzverbot an Apotheken dem Gesundheitsschutz diene.