Gesetzentwurf zum Ausbau der Krebsfrüherkennung beschlossen

23.08.2012

Zukünftig soll die Krebsfrüherkennung in Deutschland verbessert und weiter ausgebaut werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser beinhaltet die Einrichtung sogenannter Krebsregister und regelmäßige Einladungen der Bürger zu Früherkennungsuntersuchungen. Als nächstes müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetz befürworten.
Bisher wurden nur Frauen zwischen 50 und 65 zu Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Die Regierung möchte das ausbauen. image.originalResource.properties.copyright

Der Gesetzentwurf sieht vor, bundesweit klinische Krebsregister einzurichten. Diese Datenbanken enthalten Informationen zur Behandlung und zum Krankheitsverlauf von Krebspatienten aus ganz Deutschland. Zurzeit existieren landesweit etwa 50 solcher Register. Diese seien jedoch sehr unterschiedlich strukturiert, heißt es im Gesetzentwurf. Künftig sollen sie durch einen "bundeseinheitlichen Tumordatensatz" nach einheitlichen Kriterien erstellt werden. Finanziert werden sollen die Krebsregister laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch die Gesetzliche Krankenversicherung.

Die darüber hinaus vorgesehenen Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen gab es bislang nur zum Brustkrebsscreening für Frauen zwischen 50 und 65. Nun sollen bestimmte Altersgruppen per Brief auch an die Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs erinnert werden. Auch die Anschreiben zur Früherkennung sollen die Kassen übernehmen.

"Das Gesetz ist ein Fortschritt im Kampf gegen den Krebs und hilft uns, für viele Menschen eine bessere Versorgung zu gewährleisten", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr. "Wir wollen alle Anstrengungen unternehmen, damit dieser Krankheit besser vorgebeugt wird." In Deutschland sterben jährlich mehr als 218.000 Menschen an Krebs. Die Krankheit ist hierzulande somit die zweithäufigste Todesursache.

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