Höchststand bei Verdachtsfällen auf Arzneimittelrisiken

26.01.2017

Rund 8900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2016 bearbeitet. Solche Fälle umfassen alle Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können: Dazu zählen sowohl pharmazeutische Qualitätsmängel als auch unerwünschte Wirkungen, Medikationsfehler sowie Missbrauch.
Besteht der Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder Qualitätsmängel, melden Apotheker dies an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. image.originalResource.properties.copyright

Wenn eine Apotheke bei einem Medikament Qualitätsmängel, Nebenwirkungen oder einen Missbrauch bemerkt, meldet sie dies an die AMK. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Im Jahr 2016 betrafen die meisten Meldungen verschreibungspflichtige Medikamente (6 132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1 907 Meldungen). Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8400 Fälle.

Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen entfiel auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen.

ABDA/NK