Höchststand bei Verdachtsfällen auf Arzneimittelrisiken
26.01.2017
Wenn eine Apotheke bei einem Medikament Qualitätsmängel, Nebenwirkungen oder einen Missbrauch bemerkt, meldet sie dies an die AMK. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Im Jahr 2016 betrafen die meisten Meldungen verschreibungspflichtige Medikamente (6 132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1 907 Meldungen). Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8400 Fälle.
Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen entfiel auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen.
ABDA/NK