"Ja" zur Organspende muss häufiger dokumentiert werden
01.02.2012
In fast neunzig Prozent der Todesfälle müssen die Ärzte die Angehörigen mit der Frage nach einer Organspende konfrontieren, da der Verstorbene seinen Willen für oder gegen die Organspende nicht schriftlich hinterlegt hat. In etwa 28 Prozent der Fälle würde dann aufgrund früherer Aussagen des Verstorbenen gehandelt. In einem weit größeren Teil aber müsse man sich auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen berufen.
Gerade in Fällen, bei denen keine Aussage zum mutmaßlichen Willen des Verstorbenen möglich sei und daher die Angehörigen allein entscheiden müssen, lehnen gut 40 Prozent die Entnahme der Organe ab. Das liegt zum einen daran, dass sie "auf Nummer sicher" gehen möchten ehe sie eine falsche Entscheidung treffen. Zum anderen liegt es auch daran, dass Ärzte in ihrer Ausbildung auf solch heikle Gesprächssituationen wie die Frage nach der Organspende kaum vorbereitet würden. Hier sollen Mitarbeiter der DSO helfen, die den Ärzten zur Seite stehen: Sie würden die Angehörigen in einer entspannten Gesprächssituation ohne Zeitdruck ausführlich beraten und über die Organspende informieren.
KK