Kassen erstatten "Pille danach" für Frauen unter 20

30.03.2015

Der Bundesrat hat die Erstattungsregeln für die rezeptfreie "Pille danach" abgesegnet. Bei Frauen unter 20 Jahren übernehmen die Krankenkassen damit auch in Zukunft die Kosten für das Arzneimittel.
Der Bundesrat hat den Regelungen zur "Pille danach" letzte Woche zugestimmt. image.originalResource.properties.copyright

Zusätzlich zu den Erstattungsregeln beschlossen die Länder ein Werbeverbot für die Notfall-Verhütungsmittel. Hersteller dürfen für diese Präparate damit nur innerhalb der medizinischen Fachkreise werben, nicht aber direkt bei Patienten. Das Heilmittelwerbegesetz wird entsprechend ergänzt. Erstattungsregeln und Werbeverbot sind im sogenannten Fünften SGB-IV-Änderungsgesetz verankert, nachdem die Bundesregierung beschlossen hatte, einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Januar zu folgen und Notfall-Verhütungsmittel auch in Deutschland freizugeben. Das Gesetz tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Erstattungsregeln für junge Frauen gelten dann rückwirkend zum 1. März.

Seit 14. März ist die Pille danach offiziell verschreibungsfrei. Allerdings erhalten Frauen derzeit nur ein Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat ohne Rezept in der Apotheke. Ob Apotheker auch ähnlich wirkende Arzneimittel mit dem Inhaltsstoff Levonorgestrel ohne Verschreibung abgeben dürfen, ist immer noch unklar. Das letzte Wort in dieser Frage haben die Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Die haben sich bislang nicht geschlossen in dieser Angelegenheit geäußert.

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