Apothekennotdienst muss ausreichend honoriert werden
06.10.2011
Auch bei der nicht kostendeckenden Vergütung für die Herstellung von Rezepturen und für die Versorgung mit Betäubungsmitteln seien Mischkalkulationen mit dem Honorar für die Abgabe von Fertigarzneimitteln kaum möglich. "Seit 2004 liegt das apothekerliche Honorar bei 8,10 Euro. Deshalb fordern wir eine gerechte und angemessene Dynamisierung unseres Honorars", sagte Becker. "Im Kern geht es um einen apothekenspezifischen Mechanismus, der jährliche Anpassungen vorsieht – entsprechend der Wirtschaftsentwicklung sowie der Entwicklung der Personal- und Sachkosten und anderer Faktoren."
Zudem zog Becker eine Zwischenbilanz des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). "Das AMNOG-Paket wird die Apotheken in diesem Jahr massiv belasten. Die Apotheker tragen nicht nur die ihnen zugedachte Last aus der Erhöhung des Zwangsabschlags, sondern müssen auch noch große Teile der Großhandelsbelastung mitschultern. Das AMNOG-Paket setzt die derzeit noch gute Flächendeckung der Versorgung mit Arzneimitteln leichtfertig aufs Spiel."
ABDA