Krankengeld: Experten befürworten Teilkrankschreibung

08.12.2015

Im Jahr 2014 haben die Ausgaben für Krankengeld mit 10,6 Milliarden Euro einen bisherigen Höchststand erreicht. Ein neues Gutachten zeigt, warum die Kosten steigen und was dagegen getan werden könnte. Unter anderem schlagen Experten eine teilweise Krankschreibung vor.
Ganz oder gar nicht: Nach diesem Prinzip werden in Deutschland Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. image.originalResource.properties.copyright

Seit 2006 sind die Krankengeldausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stark gestiegen. Bundesminister Hermann Gröhe hat daher einen Sachverständigenrat mit einem Gutachten zu Ursachen und Handlungsmöglichkeiten beauftragt. Das Ergebnis: Es liegt nicht nur an häufigeren Krankschreibungen, dass die Kosten gestiegen sind. Auch politisch erwünschte Entwicklungen tragen dazu bei. Der Krankengeldanspruch berechnet sich aus dem Arbeitslohn der Versicherten. Einerseits sind die Löhne in den letzten Jahren gestiegen, andererseits haben immer mehr Menschen einen Arbeitsplatz. Dadurch gibt es mehr Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld. Auch ältere Menschen arbeiten immer häufiger – eine Personengruppe, die häufiger Krankengeld in Anspruch nimmt.

Um die Ausgaben zu begrenzen, schlagen die Sachverständigen unter anderem die Einführung einer teilweisen Krankschreibung vor. Diese soll es möglich machen, dass erkrankte Berufstätige entsprechend ihres Gesundheitszustandes zumindest teilweise ihrer Arbeit nachgehen können. Wer dann beispielsweise zu 50 Prozent krankgeschrieben ist, soll nur die Hälfte seiner Arbeitszeit leisten. Das habe den Vorteil, dass nicht das komplette Arbeitsentgelt, sondern nur ein Teil davon durch die Krankenkassen gezahlt werden müsse. Die Einstufung soll im Einvernehmen zwischen Arzt und Arbeitnehmer erfolgen und angepasst werden, wenn es dem Patienten besser oder schlechter gehe.

Wichtig sei den Sachverständigen zufolge auch, potenziellen Anreizen, bei der Arbeit zu fehlen, entgegenzuwirken, um den Bezug von Krankengeld möglichst kurz zu halten. Unter anderem empfiehlt der Rat die Schaffung eines „runden Tisches“ zwischen Renten- und Krankenversicherung, der dazu dienen soll, strittige und komplexe Fälle rasch zu klären und so beispielsweise Reha-Anträge schneller zu bearbeiten. Das soll Verzögerungen bei der Genesung und Wiedereingliederung entgegenwirken. Ein Fokus liegt auch auf Erkrankungen, die besonders häufig zu Arbeitsunfähigkeit führen, wie beispielsweise Rückenleiden und psychische Erkrankungen. Hier sollen Präventionsangebote verbessert, der Zugang zu einer Therapie vereinfacht und lange Wartezeiten bei der Terminvergabe verkürzt werden.

NK