Wegen Covid-19: Krankschreibung ab sofort telefonisch
10.03.2020
Wer eine Krankmeldung wegen einer Erkältung benötigt, muss dafür aktuell nicht mehr persönlich in die Praxis kommen. In diesem Fall dürfen Ärzte nach telefonischem Kontakt zum Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen und dem Patienten per Post zusenden. Auf diese zunächst auf vier Wochen befristete Regelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen heute geeinigt. Sie kann verlängert werden, wenn die Ausnahmesituation weiter anhält.
In erster Linie sollen damit Arztpraxen entlastet werden, die derzeit wegen der Coronavirus-Epidemie alle Hände voll zu tun haben. Gleichzeitig sinkt auf diese Weise auch das Risiko, sich im Wartezimmer mit anderen Infektionskrankheiten zu infizieren.
Regelung gilt nicht bei Covid-19-Verdacht
Voraussetzung für die telefonische AU ist jedoch, dass die Patienten weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem <link https: www.rki.de de content infaz n neuartiges_coronavirus risikogebiete.html>Risikogebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben.
Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2, sollen sich Patienten telefonisch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, anstatt unangemeldet in der Hausarztpraxis zu erscheinen.
NK