Kurzfilm: Was Apotheken so stark belastet

08.02.2013

Von den Leistungserbringern im Gesundheitswesen sind die öffentlichen Apotheken mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz 2011 und 2012 am stärksten belastet worden. In einem Kurzfilm fordert der Apothekerverband Nordrhein nun eine leistungsgerechte Vergütung.
Aufgrund der Rabattverträge ist bei Apothekenkunden ein erhöhter Beratungsbedarf entstanden. image.originalResource.properties.copyright

"In dem kurzen Filmbeitrag haben wir Fakten zusammengestellt, die anschaulich darstellen, dass im Gesundheitswesen nachweislich zulasten der Apotheken gespart wird", sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. "Mit dem Filmbeitrag verknüpfen wir die Forderung, dass die umfangreichen Leistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung durch die Apotheken leistungsgerecht vergütet werden müssen."

Zwar wurde zum 1. Januar 2013 das Apothekenhonorar um 25 Cent pro abgegebene Arzneimittelpackung von 8,10 auf 8,35 Euro erhöht. Dies war jedoch die erste Honorarerhöhung seit 10 Jahren. Die immensen Kostensteigerungen der Apotheken werden dadurch nicht kompensiert. Aufs Jahr gerechnet entspricht die Anhebung des Honorars 0,3 Prozent oder anders ausgedrückt: 3 Prozent für die letzten 10 Jahre. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten der Apotheken durch Inflation um 14,4 Prozent gestiegen, die Löhne für das hoch qualifizierte Fachpersonal in den Apotheken um 18 Prozent, die Lohnkosten sogar um 28 Prozent.

Apotheker und Apothekerinnen garantieren eine sichere, schnelle, hochwertige und kostengünstige Versorgung mit Arzneimitteln für nur 2,3 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind damit einer der kleinsten Ausgabenposten und tragen gleichzeitig zu Einsparungen in Milliardenhöhe bei, alleine schon durch die enorm aufwändige Umsetzung der Rabattverträge.

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