Medikamente: Vor den Feiertagen Rezept beim Arzt holen

27.05.2019

In vielen Bundesländern stehen in den nächsten Wochen besonders viele Feiertage an. Wer auf seine täglichen Arzneimittel angewiesen ist, prüft daher am besten im Vorfeld seine Vorräte und holt sich gegebenenfalls eine neue Verordnung in seiner Arztpraxis, rät der Hessische Apothekerverband (HAV).
Rezeptpflichtige Medikamente dürfen Apotheker nur abgeben, wenn der Patient eine Verordnung vom Arzt dabei hat. image.originalResource.properties.copyright

„Arzneimittel-Therapien kennen keine Feiertage“, stellt Lutz Mohr, Mitglied im Vorstand des HAV, fest. Die regelmäßige Einnahme ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Da die Apotheken viele Medikamente nur mit ärztlicher Verordnung abgeben dürfen, rät Mohr seinen Patienten zu prüfen, ob die Vorräte für die Dauer der Feiertage ausreichen. Tun sie das nicht, ist der Gang zum Arzt angezeigt, am besten mit mehreren Tagen Vorlauf.

Denn über die Feiertage sind auch manche Arztpraxen geschlossen. Zudem sind mittlerweile viele Medikamente nicht sofort zuverlässig lieferbar. Die Apotheken müssen dann verschiedene Lieferanten abfragen, um ihre Patienten versorgen zu können. „Mitunter bleibt uns nur die Möglichkeit, den Patienten zurück zum Arzt zu schicken und um eine andere Verordnung zu bitten“, stellt Mohr klar. Wer kurz vor knapp in die Apotheke kommt, hat diese Zeit oft nicht mehr. Daher ist es wichtig, die Vorräte rechtzeitig zu prüfen.

HAV/NK