Nebenwirkungen an Arzt oder Apotheker melden

27.08.2019

Wer Medikamente einnimmt und eine Nebenwirkung bemerkt, berichtet am besten seinem Arzt oder Apotheker davon. Hier sind die Meldungen - anders als bei privatwirtschaftlichen Anbietern im Internet - in sicheren Händen. Darauf weist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) in einer Pressemeldung hin.
Bekannte Nebenwirkungen eines Medikaments, die bei der Einnahme auftreten können, sind in der Packungsbeilage aufgeführt. image.originalResource.properties.copyright

Jeder kennt wohl den Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. „Dieser Satz lässt sich sinnvoll erweitern: ‚Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker und berichten Sie ihm von Ihren Beobachtungen‘“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.

Im bewährten Meldesystem berichten Patienten zunächst ihrem Apotheker von einer Nebenwirkung. Der Apotheker gibt diese Meldung unter anderem an die AMK weiter. Dort werden Meldungen aus allen Apotheken systematisch erfasst, ausgewertet und dann an die entsprechenden Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden Maßnahmen erlassen, werden Informationen an alle Apotheken verteilt. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt an die Bundesoberbehörden melden.

Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in falsche Hände gelangen. Deshalb warnen die Arzneimittelexperten vor der Erfassung und Weiterleitung von Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter im Internet ab. Schulz: „Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten Patienten damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte Stellen verkauft werden.“ Werden Nebenwirkungen über verschiedene Wege gemeldet, steige zudem das Risiko für Doppel- und Mehrfachmeldungen.

ABDA