Neues Gesetz: Cannabis auf Rezept

22.09.2016

Schwerkranke Patienten sollen künftig Cannabis auf Rezept in der Apotheke bekommen. Das hat das Bundeskabinett heute mit einem Gesetzesentwurf entschieden. Apotheker fordern schon seit langem, dass medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird und auch von den Krankenkassen erstattet wird.
Das Bundeskabinett hat sich auf neue Regelungen bezüglich Cannabis geeinigt. image.originalResource.properties.copyright

Gibt es keine alternative Therapie, sollen schwerkranke Patienten künftig Cannabis auf Rezept in der Apotheke erhalten. Dafür gab das Bundeskabinett heute in Berlin grünes Licht. „Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Außerdem soll der medizinische Nutzen weiter erforscht werden. Nach entsprechender ärztlicher Untersuchung sollen Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität erhalten. Ergänzend betont Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht.“

Die ABDA – Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände e.V. fordert schon lange, Cannabis wie andere Arzneimittel zu behandeln. „Es ist wichtig, dass Patienten Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen können, wenn sie es aus medizinischen Gründen brauchen. Es ist konsequent, wenn die Krankenkassen diese Medikamente auch erstatten“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer bereits im vergangenen Jahr.

NK