Neues Gesetz für mehr Corona-Tests

30.04.2020

Um die Bevölkerung besser vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen und einen tieferen Einblick in den Verlauf der Epidemie zu erhalten, hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen neuen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Infizierte künftig schneller zu finden, testen und versorgen zu können.
Künftig sollen mehr Menschen auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Auch das Meldesystem soll ausgeweitet werden. image.originalResource.properties.copyright
Künftig sollen mehr Menschen auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Auch das Meldesystem soll ausgeweitet werden. image.originalResource.properties.copyright

Das neue „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht vor, dass in Zukunft mehr Menschen auf Covid-19 getestet werden sollen. „Nur so können wir Infektionsketten wirksam durchbrechen und einen unkontrollierten Ausbruch der Epidemie in Deutschland verhindern. Dazu stärken wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst, ermöglichen mehr Tests in Pflegeheimen und erweitern die Meldepflichten“, so Spahn.

Meldesystem wird ausgeweitet

Durch die gesetzlichen Neuerungen kann das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Das gleiche gilt für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Wenn dies wissenschaftlich bewiesen ist, sei denkbar, dass man sich diese Immunität künftig bescheinigen lassen kann, analog zum Impfpass.

Außerdem müssen Labore künftig auch negative Testergebnisse melden und Gesundheitsämter sollen übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das RKI übermittelt.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass Personal in Pflegeeinrichtungen im Jahr 2020 eine sogenannte „Corona-Prämie“ in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten soll.

NK