Neues Notdienstgesetz stärkt Landapotheken

20.03.2013

"Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz" (ANSG): Dieses Wortungetüm ist für Apotheken eine gute Nachricht, denn es sieht einen pauschalen Zuschuss für Nacht- und Notdienste vor. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf dazu beschlossen.
Landapotheken müssen häufiger Notdienst leisten als Apotheken in der Stadt. Zudem wird der Notdienst von weniger Patienten in Anspruch genommen. image.originalResource.properties.copyright

"Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das neue Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht." Die ABDA appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zügig umzusetzen.

Die Sicherstellung des Notdienstes belastet besonders Apotheken in bevölkerungsarmen Regionen. Da es dort weniger Apotheken gibt, müssen Apotheken auf dem Land häufiger Nacht- und Notdienste leisten. Zudem wird der Notdienst in dünn besiedelten Regionen von weniger Patienten in Anspruch genommen als in der Stadt. Nach dem ANSG sollen Apotheken zum Ausgleich für jeden Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Dieser soll über eine Erhöhung des Festzuschlags für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro Packung finanziert werden. Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro bleibt auch beim ANSG erhalten. Diese wird vom Patienten erhoben, wenn er einen Nacht- und Notdienst in Anspruch nimmt. Der Arzt kann Patienten in dringenden Fällen von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem Rezeptformular das sogenannte noctu-Feld ankreuzt.

ABDA/RF