Nur noch Ärzte dürfen Tattoos per Laser entfernen
11.09.2018
Die ursprünglich in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern auch Nicht-Ärzten wie etwa Kosmetikern zu gestatten, wurde ersatzlos gestrichen. Der Gesetzgeber folgte damit der Argumentation der Ärzteschaft. Sie hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Tattoo-Entfernung mit Lasern bei unsachgemäßer Ausführung sehr hohe Risiken für die Behandelten berge und zu dauerhaften Schäden an Augen und Haut führen könne. Deshalb dürfen Behandlungen mit Hochleistungslasern oder vergleichbaren hochenergetischen Lichtsystemen nur durch qualifizierte Ärzte durchgeführt werden.
Derzeit gibt es neben dem Laser noch weitere Verfahren, um Tattoos zu entfernen. Allerdings sind alle Methoden laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit gesundheitlichen Risiken wie Narbenbildung, Hautveränderungen und allergischen Reaktionen verbunden. Während die Entfernung mittels Laser zu toxischen Spaltprodukten führen kann, ist bei der chirurgischen Entfernung des entsprechenden Hautareals die Infektionsgefahr sehr hoch. Zudem werden Verfahren mit flüssigen Tattoo-Entfernern angeboten, die in die Haut gespritzt werden, Auch dieses Verfahren ist wegen der Reizwirkung der gespritzten Milchsäure mit Risiken wie starken Entzündungsreaktionen mit Narbenbildung verbunden.
Das BfR rät, Tattoo-Entfernungen nur mittels medizinisch anerkannter Verfahren und von geschultem Personal in entsprechenden Einrichtungen vornehmen zu lassen. Verbraucher sollten in jedem Fall über die möglichen Risiken der Tattoo-Entfernung umfassend aufgeklärt werden.
NK