Öffentliche Datenbank zu Medikamenten-Nebenwirkungen

24.04.2013

Ab sofort kann sich jeder in einer öffentlich zugänglichen Datenbank im Internet über Verdachtsberichte zu unerwünschten Wirkungen von Medikamenten informieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet darin alle in Deutschland gemeldeten Berichte zu zugelassenen Arzneimitteln auf.
Patienten und andere interessierte Bürger können in Zukunft in der neuen Datenbank zu Nebenwirkungen recherchieren. image.originalResource.properties.copyright

Die Datenbank umfasst alle unerwünschten Ereignisse bei Patienten nach der Einnahme eines Arzneimittels, die dem BfArM seit 1995 mit Verdacht auf einen Zusammenhang gemeldet wurden. "Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger", erklärte BfArM-Präsident Professor Dr. Walter Schwerdtfeger. Die neue Datenbank startet zunächst mit einer Testphase auf der Homepage des BfArM unter <link http: www.bfarm.de>www.bfarm.de beziehungsweise auf <link http: nebenwirkung.bfarm.de>nebenwirkung.bfarm.de.

Das BfArM weist darauf hin, dass ein gemeldeter Verdacht nicht bedeute, dass tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimitteleinnahme bestehe. Auch erlaube die Zahl der in der Datenbank aufgeführten Meldungen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Häufigkeit von Nebenwirkungen eines Arzneimittels oder eine vergleichende Analyse der Fallzahlen bei unterschiedlichen Arzneimitteln. Denn nicht alle Nebenwirkungen würden gemeldet. Zudem ist die Zahl der Meldungen auch vom Bekanntheitsgrad eines Arzneimittels abhängig. Die Rechercheergebnisse bedürften einer medizinischen Interpretation und dürften keinesfalls als Ersatz für eine ärztliche Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen eines Arzneimittels betrachtet werden, warnt das Institut. Die individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels für einen Patienten könne nur im Gespräch mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.

VA/<link http: www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ