Patientenbeauftragter: Ja zum freien Apothekerberuf

15.01.2015

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat sich beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein in Düsseldorf klar für den freien Apothekerberuf ausgesprochen.
Wenn ein hilfsbedürftiger Patient Beratung brauche, müsse der Apotheker diese nach bestem Wissen und Gewissen leisten. Dabei dürfe er keinesfalls in Abhängigkeit von anderen Institutionen, beispielsweise Pharmaunternehmen, handeln, so Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung. image.originalResource.properties.copyright

„Die Präsenzapotheke steht nicht zur Disposition. Die bestehenden Strukturen im Gesundheitssystem sind so in Ordnung und sollen so erhalten bleiben“, sagte Laumann. Freiberuflichkeit sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Mensch im Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen könne. Denn wenn ein hilfsbedürftiger Patient Beratung brauche, müsse der Apotheker diese nach bestem Wissen und Gewissen leisten. Dabei dürfe er keinesfalls in Abhängigkeit von anderen Institutionen, beispielsweise Pharmaunternehmen, handeln, so Laumann. Er bekräftigte, dass die Bundesregierung keine Revolution im Gesundheitswesen plane.

Zwar sei der Gesundheitsmarkt ein gewaltiger Wirtschaftssektor, aber eben kein normaler Markt, betonte Laumann. Ein Patient, insbesondere ein lebensbedrohlich erkrankter, sei kein rationaler Marktteilnehmer, sondern ein hilfsbedürftiger Mensch. „Ohne ein persönliches Gespräch und ohne eine ganzheitliche Betrachtung kann eine gute Betreuung nicht gelingen.“

Die größte Herausforderung des Gesundheitssystems in der Zukunft sei es, so Laumann, Strukturen für die Versorgung Hochbetagter und Pflegebedürftiger zu schaffen. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Arzneimittelsicherheit. „Wir können darauf setzen, dass die Apotheker die Arzneimittelsicherheit auch in Zukunft gewährleisten werden“, zeigte sich Laumann überzeugt. Die ausführliche Beratung des Apothekers werde in einer immer älter werdenden Gesellschaft und bei der steigenden Anzahl von Patienten mit Polymedikation zukünftig einen viel größeren Stellenwert einnehmen. Welche Medikamente ein Patient einnimmt, sollte Laumann zufolge daher zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Dies biete dem Apotheker die Möglichkeit einer ganzheitlichen Beratung.

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