Praxisgebühr wird zum 1.1.2013 abgeschafft

05.11.2012

Die Spitzen der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP haben auf dem gestrigen Koalitionsgipfel die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Die Abgabe in Höhe von 10 Euro pro Quartal soll ab dem 1.1.2013 nicht mehr erhoben werden.
Im kommenden Jahr entfällt für gesetzlich Versicherte die Zahlung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. image.originalResource.properties.copyright

Nach etwa achtstündigen Verhandlungen traten die Generalsekretäre der drei Koalitionsparteien am frühen Montagmorgen vor die Kameras und verkündeten ihre Kompromisse. Demnach würden gesetzlich Versichte durch die Abschaffung der Praxisgebühr um rund 2 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Kassenbeiträge sollen den Beschlüssen zufolge allerdings nicht gesenkt werden. Und auch die Zuzahlung bei Arzneimitteln bleibt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verteidigte diesen Schritt in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. So habe die Zuzahlung bei den Medikamenten im Gegensatz zur Praxisgebühr eine steuernde Wirkung.

Mit der Abschaffung der Praxisgebühr wird eine Regelung fallen, die 2004 eingeführt worden war. Ziel war es gewesen, durch die Selbstbeteiligung Arztbesuche aufgrund von Bagatellverletzungen und -erkrankungen zu verringern. Zudem sollten teure Facharztbesuche vermieden werden, indem zunächst der Hausarzt aufgesucht wird, der die Versicherten gezielt überweist.

Es wurde jedoch kritisiert, dass die Praxisgebühr ihre Steuerungsfunktion nicht entfaltet und besonders alte und arme Patienten belastet habe. Zuletzt waren aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage der Krankenkassen die Rufe nach einer Abschaffung lauter geworden. In der Koalition hatte sich die FDP dafür ausgesprochen, dass die Praxisgebühr fällt.

FH