Sind Blüten im Essen unbedenklich?

16.11.2018

Wildblumen werden mittlerweile häufig bei der Dekoration von Speisen verwendet. Einige von ihnen enthalten jedoch Stoffe, die für den Menschen schädlich sind. Die Bestandteile führen zwar nicht zu akuten Vergiftungen, können über lange Zeit hinweg jedoch krank machen.
Viele Gerichte, die in Restaurants serviert werden, sind mittlerweile mit Wildblüten verziert. Das birgt offenbar Gefahren für die Gesundheit. image.originalResource.properties.copyright

Von 23 häufig verwendeten Wildblumen sammelten Wissenschaftler des dänischen Lebensmittelinstituts Informationen zu ihren Inhaltsstoffen und der traditionellen Verwendung. 13 von ihnen enthielten Bestandteile, die bereits für Vergiftungen bei Menschen oder Tieren gesorgt hatten. Die meisten von ihnen führten zwar nicht zu akuten Krankheitserscheinungen, könnten aber über lange Zeit hinweg schädlich wirken. So wurden Stoffe gefunden, die potenziell krebserregend sind, das Herz-Kreislaufsystem, die Fortpflanzungsorgane oder die Nerven schädigen.

Schafgarbe enthält beispielsweise ein Nervengift, das auch in dem Getränk Absinth vorkommt. Ein Effekt auf die Fortpflanzungsorgane ist ebenfalls möglich: Bei Ratten und Mäusen verursachten große Mengen Schafgarbe Veränderungen im Hodengewebe. Borretsch oder der gewöhnliche Natternkopf können den Forschern zufolge zu Leberschäden und Krebs führen. Aufgrund der schwachen Datenlage waren die Wissenschaftler aber nicht in der Lage, Grenzwerte für einen unbedenklichen Verzehr festzusetzen.

Die Verwendung von Wildblumen hat sich in den letzten Jahren zunehmend verbreitet. Restaurants, Nahrungsmittelhersteller und Konsumenten nutzen Blüten, beispielsweise der Kapuzinerkresse oder des wilden Stiefmütterchens, als Zutat oder zur Dekoration, und es wird allgemein angenommen, dass sie essbar sind. Das Nahrungsmittelgesetz schreibt vor, dass alle Pflanzen, die nicht traditionell für die Zubereitung von Lebensmitteln genutzt werden, vor ihrer kommerziellen Verwendung in der Nahrungsmittelherstellung einer Risikobewertung unterzogen werden müssen. Für die meisten der untersuchten Wildblumen fand sich kein Hinweis darauf, dass sie vor 1997 in der EU als Zutat zum Kochen verwendet wurden.

ZOU