Sommerhitze ist Gift für Arzneimittel

26.06.2019

Auf mehr als 70 °C können die Temperaturen auf der Hutablage oder dem Armaturenbrett im Auto klettern, wenn das Wetter sonnig und warm ist. Kein guter Platz für Medikamente, selbst wenn sie noch in der Schachtel stecken. Hitze kann ihnen schaden.
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Medikamente bitte vor Hitze geschützt verpacken. image.originalResource.properties.copyright

Bei langen Autofahrten verstaut man Medikamente besser unter einem Vordersitz oder im Kofferraum. Generell brauchen Arzneimittel Schutz vor Hitze. „Wird ein Medikament falsch gelagert, kann es seine Wirkung verlieren – auch wenn man das von außen nicht sieht“, sagt Dr. Hannes Müller, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. Tabletten oder Kapseln vertragen Temperaturschwankungen noch vergleichsweise gut. Liegen beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne, können sie sich stark aufheizen. Das verändert ihre Dosierungsgenauigkeit und die Wirksamkeit.

Einige Veränderungen sind auch äußerlich erkennbar. Beispielsweise schmelzen Zäpfchen in der Sonne. Sind sie einmal geschmolzen, dürfen auch nach dem Abkühlen nicht mehr verwendet werden. Der Grund: Die Wirkstoffe können sich in der geschmolzenen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Cremes können durch Hitze ihre Konsistenz verändern und die Bestandteile trennen sich.

Medikamente sind unterschiedlich temperaturempfindlich. Einige müssen auch im Sommer ausdrücklich „kühl“ gelagert werden, das bedeutet unter 8 °C. Dazu gehören Insuline oder einige der so genannten Biologicals. Zu Hause legt man diese Medikamente am besten in den Kühlschrank. Unterwegs transportiert man die Vorräte in einem Kühlbehälter. Achten Sie dabei darauf, dass das Medikament keinen direkten Kontakt zu den Kühlelementen hat. Denn wenn Medikamente einfrieren, kann das ihre Wirkung verändern und sie sind nach dem Auftauen unbrauchbar. Kühle Temperaturen sind für die Lagerung zu Hause ebenso wichtig wie für den Transport von der Apotheke zum Patienten.

ABDA/RF