Rabattarzneimittel: Nur 20 Prozent sind zuzahlungsfrei

30.07.2019

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Bei vielen rezeptpflichtigen Medikamenten ist eine Zuzahlung fällig. image.originalResource.properties.copyright

Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder teilweise befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). Jede gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden <link https: www.aponet.de die-apotheke rabattvertraege.html>Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

„Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigen.“ Groeneveld hält es für sinnvoller, den Patienten einen größeren Teil der Zuzahlungen zu erlassen, um die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern. Groeneveld fügt hinzu: „Die Rabattverträge verursachen in den Apotheken immer wieder einen hohen Erklärungsaufwand. Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären wirklich leicht vermeidbar. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen, um auch Lieferengpässe zu verhindern.“

Wer wissen möchte, ob sein rezeptpflichtiges Medikament – egal ob Rabattarzneimittel oder nicht –zuzahlungsfrei ist, kann sich bei aponet.de in der <link https: www.aponet.de service zuzahlungsbefreiung zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente.html>Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel darüber informieren.

ABDA