Wie entstehen Preise für Medikamente?
24.01.2017
In der bundeseinheitlich geltenden Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV) sind die Preise für verordnete Arzneimittel genau geregelt, erklärt Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg. „Pro Medikament erhält der Apotheker 8,35 Euro für die Abgabe und seine pharmazeutische Leistung sowie drei Prozent vom Apothekeneinkaufspreis für Lagerhaltung und Vorfinanzierung des Arzneimittels.“ Die Arzneimittelpreis-Verordnung verbietet dem Apotheker, Rabatte an die Patienten zu gewähren. Anders ist das gegenüber Krankenkassen: „Fast niemand weiß: Pro abgegebenem, verordnetem Medikament erhält die Gesetzliche Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, von der Apotheke einen Rabatt von derzeit 1,77 Euro. So tragen auch wir Apotheker unseren Teil dazu bei, dass unser Gesundheitssystem bezahlbar bleibt“, sagt Gulde. Auch die Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro, die Patienten selbst bezahlen müssen, bleibt nicht in der Apotheke, sondern wird an die Krankenkassen abgeführt.
„Wir Apotheker haben selbst gar keinen Einfluss darauf, wie teuer oder günstig ein verschreibungspflichtiges Medikament ist. Der Preis wird in Deutschland ganz wesentlich von den Herstellern bestimmt, die dabei allerdings auch von vielen Gesetzen und Verordnungen reglementiert werden“, erklärt Apotheker Gulde. Generell gibt es in Deutschland eine hohe Generikaquote. Das heißt, dass in der Regel preiswerte Nachahmerpräparate eingesetzt werden. Bei sogenannten Rabattverträgen verhandeln Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern zusätzlich günstige Preise für die gängigsten Medikamente. Nicht vergessen werden darf auch, dass Deutschland mit 19 Prozent innerhalb Europas einen der höchsten Mehrwertsteuer-sätze auf Arzneimittel erhebt. Damit verdient der Staat an jedem abgegebenen Arzneimittel kräftig mit – in den meisten Fällen bekommt er mehr als der Apotheker.
LAV Baden-Württemberg
Warum die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente einheitlich sind, erklärt dieses Video des LAV Baden-Württemberg.