Zum Augenarzt bei Verdacht auf Hirnvenenthrombose

dh/PZ/NK | 22.04.2021

Eine Hirnvenenthrombose ist eine sehr seltene mögliche Nebenwirkung der Covid-19-Impfung. Ein Warnzeichen sind starke und langanhaltende Kopfschmerzen. Wer nach der Impfung darunter leidet, sollte einen Arzt aufsuchen. Das kann auch ein Augenarzt sein, denn ein Anzeichen der Hirnvenenthrombosen ist eine Schwellung des Sehnervs.
In vielen Fällen können Augenärzte eine Sinusvenenthrombose schnell diagnostizieren. image.originalResource.properties.copyright

Starke Kopfschmerzen sind ein Symptom der sehr seltenen Sinusvenenthrombosen (SVT), die im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung gemeldet wurden. Geimpften wird daher geraten, bei starken Kopfschmerzen, die vier Tage oder später nach der Covid-19-Impfung auftreten, einen Arzt aufzusuchen. Alarmierend seien laut dem Tübinger Neuroophthalmologen Professor Dr. Helmut Wilhelm anhaltende Kopfschmerzen über mehrere Tage, die sich trotz Einnahme rezeptfreier Schmerzmittel nicht bessern.

In diesen Fällen komme eine Untersuchung mit Computer- oder Magnetresonanztomographie in Betracht, um den Verdacht auf eine SVT auszuschließen. Das sei jedoch oft nicht zeitnah möglich. „Dann sollte man vorsichtshalber den Gang zum Augenarzt antreten“, rät Wilhelm. Dieser könne den Augenhintergrund auf eine Stauungspapille untersuchen, eines der häufigsten klinischen Anzeichen einer Sinusthrombose. „Die Stauungspapille zeigt sich in bis zu 85 Prozent aller Fälle“, erklärt Wilhelm. Es handle sich dabei um eine Schwellung an der Austrittsstelle des Sehnervs aus der Netzhaut des Auges, hervorgerufen durch den erhöhten Hirndruck. „Damit ist die augenärztliche Untersuchung eine valide und zugleich wenig aufwändige Methode, einen großen Teil der SVT-gefährdeten Patienten niederschwellig zu erfassen“, so Wilhelm.

Stellt der Augenarzt keine Veränderung an der Papille fest, gilt laut der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft erst einmal Entwarnung in puncto Hirnvenenthrombose. „Bei unklaren Befunden oder anhaltenden Beschwerden kann der Augenarzt den Augenhintergrund sicherheitshalber mit einem Foto oder mittels optischer Kohärenztomografie dokumentieren und nach drei bis fünf Tagen den Verlauf kontrollieren, um zwischen einer ungefährlichen Papillen-Anomalie und einer Stauungspapille zu unterscheiden“, empfiehlt Wilhelm.

Diagnostiziert der Augenarzt aber tatsächlich eine Stauungspapille, muss der Patient als Notfall in eine neurologische Klinik mit Stroke-Unit zur Computer- oder Magnetresonanztomografie eingewiesen werden. Die Behandlung erfolgt nicht wie normalerweise bei thrombotischen Ereignissen und „normalen“ Sinusthrombosen mit Heparin, sondern mit Immunglobulinen.