Apotheken dürfen Corona-Antigentests machen

PZ/NK | 22.12.2020

Corona-Schnelltests sind aktuell sehr gefragt. Vor vielen Testzentren gibt es gerade jetzt kurz vor Weihnachten lange Schlangen. Auch Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten solche Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. Darauf haben Bund und Länder geeinigt. Die Abgabe der Schnelltests an Laien ist jedoch weiterhin verboten.
Corona-Antigentests zeigen schon in etwa 20 Minuten ein recht zuverlässiges Ergebnis an. image.originalResource.properties.copyright

Um die Corona-Ansteckungsgefahr zu minimieren, spielen Antigen-Schnelltests eine wichtige Rolle.  Sie liefern ohne Labor-bedingte Wartezeiten ein recht zuverlässiges Ergebnis innerhalb von etwa 20 Minuten. In Kliniken und Pflegeheimen werden sie daher auch schon angewendet. Künftig dürfen auch Apotheken solche sogenannten Point-of-Care-Tests (PoC) an symptomfreien Personen durchführen. Das teilte die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V. mit. Demnach haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf eine gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist.